Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

Das Landgericht München hat entschieden: Schuhbeck muss für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Foto: Chris Ryan/iStock/Getty Images
Redaktion 28.10.2022 AKTUELLES

Das Landgericht München hat Alfons Schuhbeck am 26. Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem muss der Spitzenkoch eine Millionensumme zurückzahlen. 

Drei Jahre und zwei Monate ohne Bewährung, so lautete gestern das Urteil des Landgerichts München I im Verfahren gegen Spitzenkoch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung. Einer von Schuhbecks Mitarbeitern, der wegen Beihilfe angeklagt war, erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Das Landgericht München I hatte keinen Zweifel daran, dass Schuhbeck in seinen Restaurants Orlando und Südtiroler Stuben Umsätze manipulierte und so zwischen 2009 und 2015 Steuern in Höhe von insgesamt 2,3 Millionen Euro am Finanzamt vorbeischleuste. Dafür nutzte er unter anderem ein von seinem Mitarbeiter entwickeltes Computerprogramm. Wann der 73-Jährige die Strafe antreten muss, ist noch offen. Neben der Haftstrafe wurde er außerdem zur Rückzahlung von 1,2 Millionen Euro verurteilt.

Richterin Andrea Wagner sprach in ihrem Urteil von einer "hohen kriminellen Energie". Demnach handle es sich laut Gericht nicht um einen typischen Gastrofall, bei dem Wirte Geld aus den Kassen entnehmen, wie von der Verteidigung dargestellt, sondern um aufwendige Manipulationen. "Deswegen war unseres Erachtens in der Gesamtschau nichts anderes möglich, als eine Haftstrafe auszusprechen", sagte Andrea Wagner. 

„Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe“, sagte Alfons Schuhbeck vor Gericht in seinem Schlusswort. Ändern könne er das nicht mehr, nur versuchen, den Schaden wieder gut zu machen und Verantwortung zu übernehmen. Der Gastronom hatte die Vorwürfe im Verfahren nach und nach weitgehend eingeräumt.