Bayerische Gastronomen dürfen länger öffnen

Wichtige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in Sachen Öffnungszeiten in der Gastronomie - Foto: pexels.com
Redaktion 19.06.2020 AKTUELLES  |  News

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute die Regelung außer Vollzug gesetzt, wonach Gaststätten nur bis 22:00 Uhr öffnen dürfen.

In der Begründung des Verwaltungsgerichts dazu heißt es, dass nicht ersichtlich werde, warum die Einschränkung der Öffnungszeit notwendig ist, um die weitere Ausbreitung der Pandemie einzudämmen.  

Quelle: Kanzlei Steinbock & Partner