Daran sollten Unternehmer bis Jahresende denken

Gut vorbereitet für das Jahresende: ETL präsentiert Steuertipps. Foto: Zerbor/iStock /Getty Images
Redaktion 24.11.2021 MAGAZIN  |  Küchenmanagement  |  AKTUELLES  |  News

Das Jahresende verläuft für Unternehmer in gefühlt doppelter Geschwindigkeit und das Thema Steuern kommt oft zu kurz. Zu diesem Ergebnis kommt ETL – Experte für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Unternehmensberatung – und präsentiert Steuertipps, die sich lohnen.

 

DREI STEUERTIPPS

  1. Gewinn mindern
    Der Gewinn eines Unternehmens kann nicht nur mit zahlungswirksamen Ausgaben beeinflusst werden, sondern auch mit Investitionen wie einer neuen Gastronomieeinrichtung oder Tablets für den Service, die noch vor Jahresende getätigt werden.

     
  2. Corona-Hilfen bis Ende 2021
    Unternehmen, bei denen es auch in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu coronabedingten Umsatzeinbußen gekommen ist, können Überbrückungshilfe III Plus beantragen. Die Hilfe wurde auch für die Monate Oktober bis Dezember 2021 gewährt. Anträge können noch bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.

     
  3. Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung
    Kleinunternehmer, die 2021 keine Umsatzsteuer ausweisen mussten, sollten prüfen, ob sie auch in 2022 unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Dies ist der Fall, wenn 2021 nicht mehr als 22.000 Euro umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt wurden und im nächsten Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro erzielt werden. Um einen Wechsel zur Regelbesteuerung zu vermeiden, sollte kontrolliert werden, ob steuerpflichtige Leistungen ggf. erst im nächsten Jahr erbracht werden können.

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