Dehoga fordert schnelle Finanzhilfen

Dehoga-Präsident Guido Zöllick fordert kurzfristige und ausreichende Finanzhilfen. Foto: Dehoga Bundesverband/Svea Pietschmann
Redaktion 03.12.2020 AKTUELLES  |  News

Bund und Länder haben sich geeinigt - die Verlängerung des Teil-Lockdowns bis zum 10. Januar steht. Der Dehoga fordert nun schnelle Hilfe, eine Klärung aller offenen Fragen sowie eine politische Strategie, die offenlegt, wann und unter welchen Voraussetzungen die Gastronomie öffnen darf.

Der Dehoga hatte sich dafür eingesetzt, dass die Politik die Entscheidung über eine mögliche Verlängerung der Betriebsschließungen nicht bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember hinauszögert. Der getroffene Beschluss vom 2. Dezember, den Teil-Lockdown bis zum 10. Januar zu verlängern, schaffe nun wenigstens Klarheit, auch wenn dieser nicht dem Wunsch der Branche entspreche, kommentiert Dehoga-Präsident Guido Zöllick die neue Bestimmung. Die Verlängerung des Lockdowns über die Feiertage sei für die Branche jedoch kaum zu verkraften, so Zöllick besorgt. „Die beschlossenen Hilfen für das Sonderopfer, das das Gastgewerbe gemeinsam mit u.a. der Kultur-, Freizeit- und Veranstaltungswirtschaft erbringt, sind zwingender denn je. Sie müssen kurzfristig und in ausreichendem Maße in allen Unternehmen ankommen“, fordert der Dehoga-Präsident. Zudem müssten offene Fragen schnellstmöglich geklärt und eine politische Strategie entwickelt werden, die aufzeigt wann und unter welchen Voraussetzungen die Unternehmen wieder öffnen können.

Im Detail werden vom Dehoga folgende Maßnahmen gefordert:

  1. Schnelle Novemberhilfe und höhere Abschlagzahlungen
    Die bislang gewährten Abschläge von maximal 10.000 Euro seien zu niedrig. Der Dehoga fordert daher höhere Abschlagszahlungen, insbesondere wenn eine Auszahlung der Novemberhilfen tatsächlich erst im Januar möglich ist. Die Hilfen müssten zudem für alle von den Corona-Maßnahmen betroffenen Betriebe der Gastro-Branche – unabhängig von Größe und Betriebsform – gezahlt werden.
  2. Die rechtlichen Fragen der beschlossenen Novemberhilfe plus und Dezemberhilfe sollen schnellstmöglich geklärt und zudem zeitnah ausgezahlt werden
  3. Weitere Entschädigungen von finanziellen Ausfällen sowie eine schnelle Klärung rechtlicher Fragen zur Überbrückungshilfe III
    Da die Gastronomie und Hotellerie über den 20. Dezember hinaus geschlossen bleiben, sollen die angekündigten Hilfezahlungen auch für die Verlängerung des Lockdowns weitergezahlt werden. Anschließend soll die Überbrückungshilfe III sinnvoll greifen. Die Erhöhung der maximalen monatlichen Fixkostenerstattungen von 50.000 auf 200.000 Euro sei zwar zu begrüßen, aber die vielen offenen Fragen diesbezüglich, sollten schnell geklärt werden.
  4. Mehr denn je brauche die Branche Perspektiven
    Die Bundesregierung und die Landesregierungen werden zudem dazu aufgerufen, Öffnungsperspektiven zu erarbeiten. Im Rahmen der Impfstrategie wird außerdem gefordert, dass auch Mitarbeiter und Unternehmer der Gastro-Branche berücksichtigt werden sollen. Insbesondere bei Veranstaltungen sollen zudem Schnelltests ermöglicht werden. Auch die Nachverfolgung der Infektionsketten bei den Gesundheitsämtern soll durch den Einsatz digitaler Möglichkeiten vorangetrieben werden.

www.dehoga-bundesverband.de