Dehoga klagt vor Bundes­verfassungsgericht 

Grund für die Klage sei der Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Gastwirte und Hoteliers. Foto: iStock/GettyImages/simpson33.shock
Redaktion 25.11.2020 AKTUELLES  |  News

Nachdem Bundestag und Bundesrat in Rekordzeit Mitte November 2020 einem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt haben, in dem auch die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs gastronomischer Einrichtungen im Falle einer Pandemie geregelt werden, ohne dass Entschädigungen für die Branche vorgesehen sind, strebt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bundesverband) eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Mit den Änderungen werde eine neue Rechtsgrundlage für umfangreiche Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie geschaffen, die einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Gastwirte und Hoteliers bedeute, argumentiert der Verband. „Es ist jedoch inkonsequent und unseres Erachtens verfassungswidrig, dass keine Entschädigung für diesen Fall für unsere Betriebe vorgesehen ist“, so Dehoga-Präsident Guido Zöllick.
www.dehoga-bundesverband.de