Die neuen Coronabeschlüsse im Überblick

Vierte Corona-Welle brechen: Bundesregierung setzt auf flächendeckende 2-G-Regel. Foto: Fokusiert/iStock/Getty Images
Redaktion 03.12.2021 AKTUELLES  |  News

Um die vierte Welle der Corona-Pandemie zu brechen, haben Bund und Länder am 2. Dezember gemeinsame Maßnahmen beschlossen, mit denen die aktuell hohen Corona-Inzidenzen gesenkt werden sollen. Künftig sollen auch wieder die Bundesländer über mögliche Schließungen der Gastronomie entscheiden dürfen.

In vielen Regionen Deutschlands steigen die Inzidenzen ungebrochen weiter, sodass Krankenhäuser vielerorts an ihre Belastungsgrenzen geraten, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Vor diesem Hintergrund haben die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 2. Dezember neue Maßnahmen zur Bekämpfung der vierten Coronawelle beschlossen. Für die Gastronomie gelten folgende Bestimmungen:

  • In der Gastronomie und im Einzelhandel sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen gilt künftig die 2G-Regel. Das heißt: Nur noch gegen das Coronavirus Geimpfte oder von einer Infektion Genesene bekommen Zugang. Ergänzend kann auch noch ein sogenannter 2G-plus-Test gefordert werden.
     
  • Bund und Länder begrüßen es zudem, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, etwa ab Februar 2022.
     
  • Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern an sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen.
     
  • In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.
     
  • Zudem sollen strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt werden. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.
     
  • Außerdem wurden die Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld durch das Bundeskabinett bis zum 31. März 2022 verlängert.
     
  • Neben der Einführung der Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen haben die Bundesländer im Rahmen einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes mehr Möglichkeiten erhalten, in Hotspots auch schärfere Corona-Maßnahmen zu ergreifen. So haben die Länder künftig wieder das Recht, auch Restaurants oder Kultureinrichtungen schließen zu dürfen. Die entsprechenden erneuten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wurden am Freitag, dem 10. Dezember, von Bundestag und Bundesrat beschlossen.

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