Gastgewerbliche Berufe: Neue Ausbildungsordnungen ab 1. August 2022

Neue Ausbildungsordnung: Auch für den Kochberuf gilt ab dem 1. August 2022 eine neue Verordnung - Foto: Pexels/Renè Asmussen
Redaktion 16.03.2022 Karriere  |  News

Für die sieben gastgewerblichen Berufe, darunter auch der des Kochs/der Köchin, treten am 1. August 2022 neue Ausbildungsordnungen in Kraft. Ziel der seit Jahren diskutierten Neuordnung ist es, die Berufsprofile zu schärfen, Ausbildungsinhalte zu modernisieren und die Prüfungsstruktur um moderne Prüfungsformen zu erweitern, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Dehoga Bundesverbandes und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Insgesamt soll künftig mehr Wert gelegt werden auf Digitales, Verbraucherschutz, Nachhaltigkeit, Ernährungstrends und Teamwork.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Die Ausbildung im Gastgewerbe wird für alle ab dem 1. August 2022 beginnenden Ausbildungsverhältnisse nach den neuen Ausbildungsrahmenplänen und Prüfungsregelungen durchgeführt. Es stehen dann insgesamt sieben Berufe zur Verfügung. Darunter sind folgende Ausbildungsberufe mit dreijähriger Ausbildungsdauer:

  • Koch/Köchin
  • Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (Weiterentwicklung aus Restaurantfachmann/-frau)
  • Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
  • Hotelfachmann/Hotelfachfrau
  • Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement (Weiterentwicklung aus Hotelkaufmann/-frau)

Hinzu kommen zwei Ausbildungsberufe mit zweijähriger Ausbildungsdauer, die durch die Profilschärfung aus der ehemaligen Fachkraft im Gastgewerbe entstanden sind:

  • Fachkraft Küche
  • Fachkraft für Gastronomie (mit den Schwerpunkten Restaurantservice oder Systemgastronomie)

Der Ausbildungsberuf Fachkraft Küche ist zunächst auf sieben Jahre befristet und wird evaluiert.

Die Prüfungen und die Prüfungsanforderungen wurden ebenfalls modernisiert. In allen dreijährigen Ausbildungsberufen ersetzt eine gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen die bisherige Aufteilung aus Zwischen- und Abschlussprüfung. Außerdem wurden die Prüfungen so gestaltet, dass ein Fortsetzen der Ausbildung nach einem zweijährigen Beruf ebenso möglich ist wie die Zuerkennung eines zweijährigen Abschlusses bei nicht bestandener Abschlussprüfung im dreijährigen Beruf.

Mit der Einführung von Zusatzqualifikationen gibt es erstmals bundesweit ein Angebot über die verpflichtenden Mindestinhalte der Ausbildungsrahmenpläne hinaus. Angehende Köche und Köchinnen können die vegetarische und vegane Küche, Auszubildende in den dreijährigen Gastro- und Hotelberufen die Bereiche Bar und Wein vertiefen. Dadurch wird insbesondere für leistungsstarke und besonders motivierte Auszubildende und deren Ausbildungsbetriebe eine Spezialisierungsmöglichkeit geschaffen.

Die Neuordnung der Kochausbildung steht auf der Website des Verbands der Köche Deutschlands e. V. (VKD) zum Download bereit.