Gastro-Beschlüsse zur Hotspot-Strategie

Das Ampel-System der Bundesregierung in Corona-Hotspot-Gebieten hat Folgen für die Gastronomie. Foto: Pexels.
Salina Gleim 16.10.2020 AKTUELLES  |  News

Bund und Länder haben am 14. Oktober entsprechend ihrer Hotspot-Strategie neue Corona-Regeln beschlossen, die helfen sollen, das rasche Infektionsgeschehen einzudämmen. Auch die Gastronomie ist von den Regelungen betroffen. Hier sind alle wichtigen Maßnahmen im Überblick.

Die Kanzlerin appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch in der entscheidenden Phase des Herbstes weiter an die Regeln zu halten: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, ergänzend die Corona-Warn-App nutzen und Räume regelmäßig lüften. "Wir sind in einer Phase der Pandemie, die ernst ist", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie sei überzeugt, dass das, was wir in diesen Tagen und Wochen tun oder nicht tun, entscheidend dafür sein werde, wie wir durch die Pandemie kommen. Es sei nun mal wichtig, die Zahl der Kontakte da zu reduzieren, wo die Infektionszahlen hoch sind, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und die Wirtschaft nicht stärker zu gefährden. Daher beriet die Kanzlerin mit den Regierungsverantwortlichen der einzelnen Länder.

Folgende Maßnahmen, sind für die Gastro-Branche wichtig:
(Stand: 16.10.20)

Kontaktbeschränkungen

  • Übersteigen die Neuinfektionen die Grenze 50 pro 100.000 Einwohner, dürfen sich künftig nur noch maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Kommt der Anstieg der Infektionszahlen unter den Maßnahmen nicht spätestens binnen zehn Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich, heißt es seitens der Bundesregierung.

Sperrstunde

  • Bund und Länder empfehlen dort, wo die Infektionszahlen kontinuierlich steigen, insbesondere bei einer Steigerung von über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche, eine Sperrstunde in der Gastronomie einzuführen sowie zusätzliche Auflagen und Kontrollen einzuführen.
  • Sobald das Infektionsgeschehen über die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage steigt, gilt die verbindliche Einführung der Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe, einschließlich eines generellen Außenabgabeverbotes von Alkohol.

Private Feiern

  • In Regionen mit einem Wert über 35 Neuinfektionen folgt eine Begrenzung auf 25 Teilnehmer im öffentlichen Raum.
  • Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen werden private Feiern auf maximal zehn Teilnehmer im öffentlichen Raum beschränkt.  

Hilfsmaßnahmen

  • Die Einschränkungen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten Einbußen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptsächlich betroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern.

Kein einheitliches Beherbergungsverbot

  • Beim Hauptstreitpunkt - den Beherbergungsverboten - haben Bund und Länder keinen einheitlichen Kurs für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten gefunden. Bund und Länder fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in Gebiete und aus Gebieten heraus, welche die Grenze 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage übersteigen, zu vermeiden. Die Regelungen der Bundesländer bezüglich der Beherbergung für Reisende soll bis zum Ende der Herbstferien am 8. November neu bewertet werden. Auf dieser Grundlage möchte man eine möglichst einheitliche Anschlussregelung erarbeiten.

Die Beschlüsse der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs/innen der Länder vom 14. Oktober 2020 finden Sie hier.

Zu den Corona-Regelungen der einzelnen Bundesländer hat der Dehoga Informationen bereitgestellt.

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