Keine Lockerungen für Gastronomie in Sicht

Fortsetzung des Lockdowns: Für die Gastronomie immer noch kein Ende in Sicht - Foto: GettyImages
Redaktion 11.02.2021 News

Für die Gastronomie wird der März ebenso beginnen wie die letzten Monate: im Lockdown. Laut Beschluss von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder vom 10. Februar wird der Lockdown trotz sinkender Inzidenzwerte weitgehend bis 7. März 2021 verlängert.

Wie dem Beschlusspapier der Bundesregierung zu entnehmen ist, möchte man wegen der Gefahr, die durch die Virusmutationen entstanden ist, die Öffnung vorsichtig und schrittweise angehen. Über erste Lockerungen dürfen sich die Friseure freuen, die ab 1. März wieder öffnen können. Die viel diskutierte Öffnung von Schulen und Kitas wird der Hoheit der einzelnen Länder überlassen.

Der nächste größere Öffnungsschritt soll erst bei einer stabilen Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen erfolgen. Dann können der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen.

Eine konkrete Öffnungsperspektive für Gastronomie und Hotellerie gab die  Bundesregierung nicht bekannt. Festgehalten wurde im Beschlusspapier dazu: „Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt.“

Vom Lockdown betroffene Unternehmen können ab sofort die Anträge auf Überbrückungshilfe III stellen. Damit soll in den nächsten Tagen die Auszahlung der Abschlagszahlungen (bis 100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier Monate) beginnen. Für Kulturschaffende hat der Bund das Rettungs- und Zukunfts-Programm „Neustart Kultur“ mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet.
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