Lockdown-Verschärfung für Ostern

Bund und Länder haben beschlossen: Der Lockdown wird verlängert, für Ostern gelten strengere Regeln und die Außengastronomie muss schließen. Foto: Bundesregierung/Steins
Redaktion 23.03.2021 AKTUELLES  |  News

Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis zum 18. April verlängert. Für Ostern wurden strengere Regeln sowie eine mehrtägige, weitgehende Reduzierung aller Kontakte beschlossen. Die Außengastronomie muss schließen.

Bis tief in die Nacht haben Bund und Länder gestern verhandelt – jetzt steht fest: Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen bis zum 18. April verlängert werden. Das ist das Ergebnis der Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Grund für die Verlängerung und die strengeren Kontaktregeln über Ostern seien die gestiegenen Infektionszahlen, vor allem auch durch das Vordringen der Virusvariante B.1.1.7. Kanzlerin Merkel verwies: „Wir sind in der dritten Welle. Die Lage ist ernst“. Um eine Phase der Osterruhe zu entwickeln, sollen Gründonnerstag und Ostersamstag zu Ruhetagen mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden. Es gelte dann an fünf Ostertagen das Prinzip „Wir bleiben zu Hause“.  Die Außengastronomie wird während der fünf Tage geschlossen.

Regeln gelten weiter bis zum 18. April
Die Verlängerung der bestehenden Kontaktbeschränkungen bis zum 18. April heißt konkret: Private Treffen sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Beim Einkaufen und im ÖPNV müssen OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2 getragen werden. Arbeitgeber müssen Beschäftigten Homeoffice ermöglichen – überall dort, wo es möglich ist. Auf private Reisen und Besuche, die nicht notwendig sind, soll verzichtet werden.

Gründonnerstag und Ostersamstag als Ruhetage
Bund und Länder wollen die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige und weitgehende Reduzierung aller Kontakte das Wachstum der dritten Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen Gründonnerstag, 1. April 2021, und Ostersamstag, 3. April 2021, Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden. 

Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt.

Notbremse konsequent umsetzen
Bund und Länder waren sich einig: Die vereinbarte „Notbremse“ bei gestiegenen Infektionszahlen muss konsequent umgesetzt werden, um dem Infektionsgeschehen entgegenzuwirken.

Das bedeutet: Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten die strengeren Kontaktbeschränkungen in Kraft, die bis zum 7. März galten. Damit müssen sich private Kontakte wieder auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes beschränken. Auch Öffnungen des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen müssen wieder rückgängig gemacht werden.

In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sollen weitergehende Schritte umgesetzt werden – etwa Schnelltests in Bereichen, in denen Abstandhalten oder konsequentes Maskentragen erschwert sind, Ausgangs- oder verschärfte Kontaktbeschränkungen.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen sich am 12. April erneut beraten.

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