Neue Corona-Beschlüsse: Kein Lockdown – mehr Vorgaben für Nicht-Geimpfte

Bundeskanzlerin Angela Merkel: "Wer nicht geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen lassen." Foto: Bundesregierung/Schacht
Salina Gleim 11.08.2021 AKTUELLES  |  News

Nicht-Geimpfte müssen sich auf mehr Testpflichten im Alltag und in der Innengastronomie einstellen. Hinzu kommt, dass Schnelltests ab dem 11. Oktober selbst bezahlt werden müssen. Das geht aus den Beschlüssen von Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und- präsidenten vom 10. August hervor.

„Jetzt haben wir genug Impfstoff und wir müssen dafür werben, dass geimpft wird“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 10. August bei der Pressekonferenz nach den Beratungen von Bund und Ländern zur Impfstrategie. „Wer nicht geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen lassen, wenn er in Innenräumen mit anderen Menschen zusammentrifft, heißt es in dem Beschluss.

Bei steigenden Infektionszahlen setzen Bund und Länder bei denjenigen Personen, die nicht geimpft sind, auf das Testen. „Da wir im Grunde jetzt schon ein umfassendes Impfangebot jedem Bürger machen können, werden wir die kostenlosen Bürgertests für alle beenden“, so Angela Merkel. Fest stehe aber: „Einen Lockdown wird es nicht mehr geben – auf keinen Fall für zweimal geimpfte Personen, da es verfassungswidrig ist“, versicherte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in der Pressekonferenz.

Neben der Übereinkunft, die Impfkampagne voranzutreiben und mehr Anreize zu schaffen, vereinbarten Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen- und präsidenten folgende Maßnahmen:

  • Spätestens ab dem 23. August soll die 3G-Regel gelten. Das heißt: Für Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und Festen, in Innenräumen, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, bei Sport im Innenbereich sowie bei Beherbergung ist der Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen gestattet. Das gilt für alle Personen ab sech Jahren.
  • Dabei haben Bund und Länder vereinbart, dass die Länder von der 3-G Regelungen abweichen und die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzten können, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.
  • Weiterhin gelten Schutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung: Dazu gehören Abstand halten, Handhygiene beachten, Masken in Innenräumen tragen sowie regelmäßiges Lüften. Das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleibt Pflicht.
  • Das Angebot von kostenlosen Bürgertests wird für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beendet. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.
  • Zudem sagten Bund und Länder zu, die Überbrückungshilfen zu verlängert und den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu vereinfachen. Weitere Informationen stehen noch aus.
  • Zur Vermeidung von Infektionen im Arbeitsumfeld sollen die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation angepasst und verlängert werden. Dies betrifft insbesondere die Pflicht betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Verpflichtung zum Testangebot.
  • Des Weiteren sind sich Bund und Länder einig, dass alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die Belastung des Gesundheitswesens zu berücksichtigen sind, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren.
  • Da die vorgestellten Maßnahmen auf Rechtsgrundlagen des Infektionsschutzgesetzes beruhen, die eine epidemische Lage von nationaler Tragweite voraussetzen, bitten Bund und Länder den Deutschen Bundestag, die epidemische Lage über den 11. September 2021 hinaus zu verlängern.

Dehoga Bayern sieht Ergebnisse zwiegespalten 
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern beurteilt die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz zwiespältig: „Wir hätten uns mehr Mut zu mehr Selbstverantwortung und weniger Verbote gewünscht“, so Präsidentin Angela Inselkammer. „Positiv ist, dass kein erneuter Lockdown thematisiert wurde. Das klare Bekenntnis, dass eine Schließung des Gastgewerbes zumindest für Geimpfte und Genesene definitiv ausgeschlossen ist, ist ein wichtiges Signal an alle Unternehmer und Beschäftigte.“ Positiv gewertet werde auch, dass es für Getestete keine Zugangsbeschränkungen zu gastgewerblichen Betrieben geben soll. Auch die Zusage zur Verlängerung der Überbrückungshilfen und dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld seien wertvoll, so Inselkammer.

www.bundesregierung.de; www.dehoga-bayern.de