Neue Corona-Hilfen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz verspricht "massive Überbrückungshilfen. Foto: Bundesministerium der Finanzen
Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, will bei Hilfen für betroffene Unternehmen nicht kleckern, sondern klotzen. Foto: BPA/Steffen Kugler
Redaktion 30.10.2020 AKTUELLES  |  News

Zehn Milliarden Euro will die Bundesregierung in die Hand nehmen, um Unternehmen zu unterstützen, die wie viele Gastrobetriebe im November schließen müssen. Dabei ließen Scholz und Altmaier bei ihrer Pressekonferenz am 29. Oktober aber offen, ab wann Hilfen beantragt werden können. Wir haben alle wichtigen Informationen im Überblick.

Wegen des dynamischen Infektionsgeschehens haben Bund und Länder zeitlich befristete Maßnahmen beschlossen, um die Infektionswelle zu brechen und die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren. Für bestimmte Branchen wie die Gastronomie beinhaltet diese Entscheidung temporäre Schließungen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz kündigte in der Pressekonferenz mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier am 29. Oktober an, dass es „massive Überbrückungshilfen“ für die Betriebe geben solle, die von dem Lockdown im November betroffen seien. Bis zu zehn Milliarden Euro will die Regierung an die Betroffenen weitergeben. Dies sei eine in dieser Höhe bisher unbekannte Größenordnung, „eine Hilfe, die unmittelbar und massiv wirkt“, betonte Scholz weiter.

Antragsberechtigte
Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird, beziehungsweise bereits untersagt ist, seien antragsberechtigt, geht es aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hervor. Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind, sollen „zeitnah“ geklärt werden, heißt weiter.

Einmalige Kostenpauschale
Eine unbürokratische Wirtschaftshilfe in Form einer einmaligen Kostenpauschale solle es für die Betroffenen geben. Dies beträfe, insbesondere die Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, sollen diese Kosten über den durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz im November 2019 ermittelt werden. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Da das Beihilferecht der Europäischen Union bestimmte Grenzen vorschreibe, sollen die Prozentsätze für größere Unternehmen noch ermittelt werden. Die gewährte Wirtschaftshilfe solle mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet werden.

Jungunternehmer und Soloselbständige
Junge Unternehmen sollen ebenfalls unterstützt werden, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. Soloselbständige haben ein Wahlrecht: Sie könnten als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 vorlegen.

Weitere Hilfemaßnahmen
Kleinen Unternehmen soll eine zusätzliche Hilfe über Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung gestellt werden. Der KfW-Schnellkredit hätte sich als wichtige Stütze für den deutschen Mittelstand in der Corona-Krise bewährt, heißt es seitens der Regierung weiter und würde nun auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten offenstehen.

Über die Hausbanken können Unternehmen KfW-Schnellkredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz, so Scholz und Altmaier. Der Bund übernehme dafür das vollständige Risiko und stelle die Hausbanken von der Haftung frei.

Die Überbrückungshilfen sollen zudem an die veränderte Situation angepasst werden, heißt es weiter. Die Überbrückungshilfe soll dabei für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert und die Konditionen verbessert werden.

Die Anträge sollen – wenn es soweit ist – über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).