Neue Corona-Regeln: Schrittweise Öffnungen

Lockerungen in Sicht: Ab Anfang März gilt wieder die 3G-Regel in der Gastronomie. Foto: Bihlmayer Fotografie/iStock/Getty Images
Redaktion 17.02.2022 AKTUELLES  |  News

Bund und Länder haben am 16. Februar einen Drei-Stufenplan beschlossen: Bis zum 20. März sollen die strengen Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie weitgehend entfallen. In der Gastronomie soll zudem ab dem 4. März wieder die 3G-Regel gelten.

Die Omikron-Variante des Corona-Virus breitet sich in Deutschland aus. Allerdings scheint der Höhepunkt der Omikron-Welle in den meisten Bundesländern überschritten zu sein, so Bundeskanzler Olaf Scholz. Der Expertenrat der Bundesregierung geht in einer aktuellen Stellungnahme davon aus, dass sich der Anstieg der Infektionszahlen in den nächsten Wochen nicht fortsetzen wird. Es werde vielmehr ein Abflachen der Welle erwartet. Deswegen sehen der Kanzler und die Regierungschef:innen der Länder nun den richtigen Zeitpunkt, um Öffnungsstrategien zu planen und zu kommunizieren.

Bund und Länder haben folgende drei überregionale Öffnungsschritte vereinbart:

Erster Schritt – private Zusammenkünfte und Zugang zum Einzelhandel
  • Für Geimpfte und Genesene sollen private Zusammenkünfte wieder ohne Begrenzung möglich sein. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten bis zum 19. März aber weiterhin die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt.
  • Der Zugang zum Einzelhandel soll wieder bundesweit für alle Bürger:innen ohne Kontrollen möglich sein. Es müssen jedoch weiter mindestens medizinische Masken getragen werden.
Zweiter Schritt – Gastronomie und Großveranstaltungen
  • Ab dem 4. März soll der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht werden (3G-Regelung). Dies soll auch für Übernachtungsangebote gelten. 
  • Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.
  • Bei Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung) mit einem tagesaktuellen Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) als Zuschauer:innen teilnehmen.
  • In Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen zulässig, wobei die Zahl von 6.000 Zuschauer:innen nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent zulässig, wobei hier die Zahl von 25.000 Zuschauer:innen nicht überschritten werden darf.
Dritter Schritt – alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen
  • Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen sollen ab dem 20. März entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten. 

Basisschutzmaßnahmen gelten weiterhin
Auch über den 19. März 2022 hinaus sollen weiterhin sogenannte Basisschutz-Maßnahmen gelten. Hierzu zählen insbesondere eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sowie in Bussen und Bahnen. Zudem gilt es, sich an das Abstandsgebot und allgemeine Hygienevorgaben zu halten. Weiterhin soll es möglich bleiben, in bestimmten Bereichen Testpflichten vorzusehen sowie den Impf-, Genesenen- und Teststatus zu überprüfen.

So geht’s weiter
Vor jedem Schritt soll überprüft werden, ob die geplanten Maßnahmen der Lage angemessen sind. Die konkrete Umsetzung der Beschlüsse liegt bei den Bundesländern.

Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wollen am 17. März 2022 wieder zusammenkommen. Sofern es die Lage erfordert, auch früher.

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