2G Plus in der Gastronomie: Das sind die aktuellen Corona-Regeln

Bund-und-Länder-Einigung: 2G Plus in der Gastronomie und verkürzte Quarantänedauer. Foto: Santje09/iStock/Getty Images
Redaktion 10.01.2022 AKTUELLES  |  News

Wegen der neuen Omikron-Variante rollt die vierte Corona-Welle mit voller Wucht über Deutschland hinweg. Anfang Januar haben sich Bund und Länder auf weitere Maßnahmen verständigt, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Wir haben die aktuellen Corona-Regeln im Überblick.

Am 7. Januar 2022 haben Bund und Länder die folgenden Corona-Regeln vereinbart:

  • Der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen etc.) ist weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G) und soll kurzfristig bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein (2G Plus).
     
  • Die Beschlüsse sind zudem bundesweite Mindeststandards. Das heißt, die Bundesländer können weitere Regeln beschließen.
     
  • FFP2-Maskenpflicht in Geschäften sowie bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs.
     
  • Reduzierung der Kontakte; die bestehenden Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen.
     
  • Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich.
     
  • Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen.
     
  • Künftig sollen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein. Dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne nach 10 Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson jedoch nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“.
     
  • Mit der neuen Überbrückungshilfe IV, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und den Härtefallhilfen sowie Sonderregeln soll für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützung zur Verfügung stehen. Da die erweiterten Zugangsbeschränkungen, etwa für die Gastronomie, einen zusätzlichen Kontrollaufwand erfordern können, möchte der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe IV entsprechende Sach- und Personalkosten bei den Fixkosten berücksichtigen.
     
  • Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -schefs der Länder wollen am 24. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten.

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