Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute die Regelung außer Vollzug gesetzt, wonach Gaststätten nur bis 22:00 Uhr öffnen dürfen.
In der Begründung des Verwaltungsgerichts dazu heißt es, dass nicht ersichtlich werde, warum die Einschränkung der Öffnungszeit notwendig ist, um die weitere Ausbreitung der Pandemie einzudämmen.
Quelle: Kanzlei Steinbock & Partner