Bundeskabinett beschließt Änderungen am Behindertengleichstellungsgesetz

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Redaktion 11.02.2026 AKTUELLES  |  News

Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Ziel ist es, Barrieren im öffentlichen und privaten Bereich weiter abzubauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken.

Der Gesetzentwurf enthält zentrale Regelungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich. Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft.

In der Bundesverwaltung sollen bauliche Barrieren schneller und effektiver abgebaut werden. Bis 2035 sollen und bis 2045 müssen die Bestandsbauten des Bundes grundsätzlich barrierefrei werden. Um die Verwendung von Leichter Sprache und der Deutschen Gebärdensprache zu unterstützen, wird ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet.

Bundesministerin Bärbel Bas erklärte: „Je mehr Barrieren wir für Menschen mit Behinderungen abbauen, desto stärker sind wir als Gesellschaft. Deshalb entwickeln wir das Behindertengleichstellungsgesetz weiter. Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Der Bund ist zukünftig verpflichtet, die letzten verbleibenden Barrieren in Bestandsbauten des Bundes abzubauen: Bis 2035 sollen und bis 2045 müssen diese Bauten grundsätzlich barrierefrei werden. Unternehmen sind verpflichtet Menschen mit Behinderungen bei Bedarf einen einfachen, individuellen und praktikablen Zugang zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen zu verschaffen. Sie müssen in diesen Fällen sogenannte angemessene Vorkehrungen bereitstellen. Damit gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr gelebter Inklusion in Deutschland.“

Angemessene Vorkehrungen im privaten Bereich

Unternehmen müssen künftig sogenannte angemessene Vorkehrungen bereitstellen, um Zugang zu ihren Gütern und Dienstleistungen zu ermöglichen. Das heißt, sie ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihrem Angebot.

Beispielsweise kann es angebracht sein, für Menschen mit Behinderungen eine mobile Rampe bereitzustellen, um ihnen den Zugang zum Einzelhandel oder der Gastronomie zu ermöglichen. Damit trägt das Gesetz zu einer vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben bei, ohne Unternehmen unverhältnismäßig zu belasten. Die Regelungen setzen auf konkrete Lösungen und Dialog der Beteiligten.

Im Streitfall kann zunächst ein niedrigschwelliges, kostenfreies Schlichtungsverfahren bei der BGG-Schlichtungsstelle durchgeführt werden.

Weitere Regelungen

Zudem werden Übergangsregelungen geschaffen, um die Verfahren zur Zertifizierung von Assistenzhunden zu vereinfachen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen.

Quelle: www.bmas.de