Corona: Neuer Lockdown für die Gastronomie im November

Der Wellenbrecher-Lockdown ist beschlossene Sache - mit gravierenden Folgen für die Gastronomie - Foto: pexels.com
Petra Münster 28.10.2020 AKTUELLES  |  News

Soeben hat Bundeskanzlerin Angela Merkel das Ergebnis ihrer Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie in einer Pressekonferenz bekanntgegeben. Ein erneuter Lockdown für die Gastronomie ab 2. November bis Ende November ist beschlossene Sache.

"Wir müssen handeln, und zwar jetzt, um eine nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden", mit diesen Worten leitete Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Darlegung der heutigen Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ein und kündigte "harte, belastende" Maßnahmen an, die sich vor allem einschränkend auf den Privat- und Freizeitbereich auswirken werden.

Die wichtigsten Maßnahmen im kurzen Überblick:

  • Gastronomiebetriebe, Bars, Diskotheken werden geschlossen, wobei Take-away und Delivery-Angebote weiter erlaubt sind, davon nicht betroffen sind Kantinen - sie dürfen geöffnet bleiben.
  • Auf private Reisen sollte möglichst verzichtet werden - Übernachtungen sind nur für nicht touristische Zwecke erlaubt.
  • Theater, Opernhäuser und Kinos müssen schließen.
  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet.
  • Kitas und Schulen bleiben ebenfalls weiter geöffnet.
  • Private Kontakte müssen drastisch eingeschränkt werden - auf max. 10 Personen aus dem eigenen sowie max. einem weiteren Hausstand.
  • Arbeitgeber sollten mobile Heimarbeit ermöglichen, überall dort, wo es möglich ist.

Um die wirtschaftlichen Folgen des November-Lockdowns abzumildern, seien - laut Merkel - "außerordentliche Wirtschaftshilfen" in Milliardenhöhe geplant. Wie das genau aussehen wird, wurde in der Pressekonferenz noch nicht im Detail ausgeführt.