DEHOGA Baden-Württemberg fordert Schlussstrich unter Corona-Rückzahlungen

Jürgen Kirchherr, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Baden-Württemberg, äußerte sich im Wirtschaftsausschuss des Landtags zu den Corona-Rückzahlungen. Foto: © DEHOGA Baden-Württemberg
Redaktion 03.03.2026 AKTUELLES  |  News

Am 24. Februar 2026 hat der DEHOGA Baden-Württemberg in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtags für das Gastgewerbe einen Schlussstrich unter alle Corona-Rückzahlungen gefordert. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf zur Rückerstattung von Corona-Soforthilfen.

Im Wirtschaftsausschuss des Landtags nahm DEHOGA-Hauptgeschäftsführer Jürgen Kirchherr im Namen des Gastgewerbes als einer der hauptbetroffenen Branchen Stellung. „Wir begrüßen den aktuell vorgelegten Gesetzesentwurf“, betonte er.

Zumindest bei den Betroffenen, die früh auf Basis der ersten Richtlinie (bis 7. April 2020) Corona-Soforthilfe beantragt hätten, könne durch die geplanten Rückzahlungen das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns wieder hergestellt werden.

Kritik an Stichtagsregelung

Der Gesetzentwurf, über den im Ausschuss diskutiert wurde, kann sich entsprechend dem VGH-Urteil nur auf Soforthilfe-Anträge beziehen, die vor dem 8. April 2020 gestellt wurden. Kritisch merkte Kirchherr an, dass Betriebe, die weiterhin geschlossen waren, aber erst ab dem 8. April 2020 Anträge gestellt haben, unberücksichtigt bleiben und de facto benachteiligt werden. „Das wird in der Branche als Ungerechtigkeit bemängelt werden und schwer vermittelbar sein“, so Kirchherr.

Zugleich appellierte der Verband an eine zügige Umsetzung des vorgesehenen Antragsverfahrens. „Wir appellieren an die Landesregierung, das vorgesehene Antragsverfahren so schnell wie möglich einzurichten, damit die Betriebe nicht noch länger auf die Rückzahlung warten müssen.“

Forderung nach umfassendem Schlussstrich

Abschließend forderte Kirchherr im Namen des DEHOGA, einen Schlussstrich unter alle Corona-Rückzahlungen zu ziehen, „ganz gleich, ob es sich um November- und Dezemberhilfe oder um die Überbrückungshilfen handelt.“ Drohende Rückzahlungen schwebten nach wie vor wie ein Damoklesschwert über vielen Unternehmen des Gastgewerbes im Land und behinderten deren Fortentwicklung. „Der von uns geforderte Schlussstrich ist daher auch wirtschaftspolitisch dringend geboten“, betonte der DEHOGA-Hauptgeschäftsführer.

Quelle: www.dehogabw.de