Der Hotelverband Deutschland (IHA) sieht durch eine geplante Neuregelung der EU-Zahlungsdiensteverordnung gravierende Risiken für Hotellerie und Gastronomie. Besonders das Rückerstattungsrecht bei händlerinitiierten Kartenzahlungen (MIT) könnte gängige Zahlungsprozesse im Betrieb empfindlich stören.
Die geplante Ausweitung des Rückerstattungsrechts auf händlerinitiierte Kartenzahlungen (Merchant-Initiated Transactions – MIT) sorgt im Gastgewerbe für Unruhe. Der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisieren im Zuge der laufenden Trilog-Verhandlungen zur EU-Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation – PSR) einen entsprechenden Vorschlag von EU-Kommission und Rat.
Demnach sollen Gäste künftig bis zu acht Wochen nach einer MIT-Transaktion ohne Angabe von Gründen eine Rückzahlung verlangen können – ähnlich wie es heute bei SEPA-Lastschriften möglich ist. Was im Bereich der Grundversorgung sinnvoll sein mag, birgt laut IHA und HDE erhebliche Risiken für die Hotellerie, Gastronomie und angrenzende Branchen wie Catering, Eventgastronomie und Systemgastronomie.
Denn MIT sind aus dem praktischen Zahlungsalltag kaum wegzudenken: In Hotels etwa sichern sie „No-Shows“ bei nicht stornierten Reservierungen ab oder ermöglichen die nachträgliche Belastung von Minibar-Konsumationen, Zusatznächten oder Reinigungskosten. Ein bedingungsloses Rückgaberecht würde diese Abläufe aushebeln – mit Konsequenzen für Liquidität, Planungssicherheit und Personalaufwand.
„Ein achtwöchiges, bedingungsloses Rückerstattungsrecht für rechtmäßige und vertraglich vereinbarte MIT-Transaktionen öffnet Tür und Tor für verharmlosend sogenannten ‚Friendly Fraud‘ und verlagert das Risiko nahezu vollständig auf Hotels und Handel“, warnt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Für die Hotellerie wären zusätzliche Rückbelastungen, Liquiditätsrisiken und erheblicher administrativer Mehraufwand die Folge.“
Schon heute haben Gäste die Möglichkeit, fehlerhafte MIT-Zahlungen zu reklamieren – ein zusätzliches Rückerstattungsrecht sei laut IHA unnötig und würde bestehende Missbrauchsrisiken verstärken. Der Verband spricht sich daher für die Position des Europäischen Parlaments aus, wonach MIT von Artikel 62 (1) ausgenommen bleiben sollen.
„Wir appellieren an die Bundesregierung, sich im Rat klar für eine Ausnahme von MIT aus Artikel 62 (1) einzusetzen“, so Lindner weiter. „Europa braucht moderne und zuverlässige Zahlungsprozesse. Dazu gehören auch rechts- und planungssichere MIT, ohne die weder eine Vielzahl digitaler Geschäftsmodelle noch die alltägliche Praxis in Hotellerie und Handel funktionieren können.“