Hessen: 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen ab 2026 – Gastronomie investiert in Fachkräfte und Zukunft

Ländliches Gastgewerbe in Hessen: Steuerentlastung stärkt auch die Betriebe jenseits der Städte – als Treffpunkt und touristisches Rückgrat. Foto: Spitzt-Foto/iStock/Getty Images
Redaktion 15.12.2025 AKTUELLES  |  News

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie ein dauerhaft reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Speisen. Laut einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Hessen wollen die Betriebe gezielt in Mitarbeitende, Qualität und Modernisierung investieren.

Das hessische Gastgewerbe begrüßt die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen von 19 % auf 7 %, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Der Bundesrat entscheidet am 19. Dezember abschließend über das entsprechende Steueränderungsgesetz. Bereits jetzt zeigt eine Branchenumfrage, dass die Betriebe die Entlastung strategisch nutzen wollen – vor allem zur Fachkräftesicherung und Zukunftsstärkung.

Laut DEHOGA Hessen investieren 63 % der befragten Betriebe die Steuerersparnis in die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie in die Aus- und Weiterbildung. Rund 60 % planen Investitionen in Modernisierung, Digitalisierung und Kapazitätsausbau. Weitere 41 % wollen damit bestehende Kredite oder Corona-Hilfen tilgen.

Der hessische Branchenverband bewertet die Maßnahme als wichtigen Schritt zur Steuergerechtigkeit im Vergleich zu To-go-Angeboten aus dem Einzelhandel und als gezielte Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Präsident Robert Mangold hebt hervor, dass die Branche den Spielraum konsequent in Qualität, Ausbildung und betriebliche Entwicklung investiere.

Bedeutung für Stadt, Land und Tourismus

Die Umfrage macht deutlich: Die Reinvestitionen erfolgen sowohl in urbanen als auch in ländlichen Räumen. Damit bleibt das Gastgewerbe ein stabiler Faktor für Lebensqualität, kommunales Zusammenleben und touristische Attraktivität in Hessen. Restaurants, Gasthäuser und Cafés fungieren vielerorts als soziale und kulturelle Treffpunkte.

Besonders vor dem Hintergrund steigender Personalkosten durch den neuen Mindestlohn ab 2026 kommt die Steuerentlastung zur rechten Zeit. Kleinere und mittelständische Betriebe sehen darin eine wichtige Unterstützung angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen der letzten Jahre.

Mit der gezielten Nutzung der Steuersenkung unterstreicht die Branche ihren Gestaltungswillen – für stabile Arbeitsplätze, nachhaltige Betriebsführung und ein attraktives gastronomisches Angebot im ganzen Land.

www.dehoga-hessen.de