Insolvenzschutz ausgelaufen

Obacht geboten: Ab 1. Mai sind Insolvenzanträge wieder Pflicht. Foto: Simpson/iStock/Getty Images
Redaktion 05.05.2021 AKTUELLES  |  News

Am 1. Mai ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ausgelaufen. Alle Corona-Ausnahmeregelungen wurden gestrichen – auch für die Gastronomie. 

Das im März 2020 verkündete Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie sah zunächst eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 vor. Nachfolgend wurde die Aussetzung in drei Schritten bis zum 1. Mai 2021 verlängert. Dabei galt die Aussetzung nur für Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der Pandemie beruhte. Antragspflichtige Unternehmen sollten die Gelegenheit erhalten, ein Insolvenzverfahren durch Inanspruchnahme staatlicher Hilfen – gegebenenfalls aber auch im Zuge von Sanierungs- oder Finanzierungsvereinbarungen – abzuwenden.

Kommt es zur Pleitewelle?
Am 30. April läuft die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nun für alle Unternehmen – auch die Gastro-Branche – aus. Eine Pleitewelle drohe nach Experten wie Insolvenzanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther jedoch nicht, wie die Zeitschrift Businessinsider berichtet. Als Grund hierfür nennt er die fließenden Staatsgelder und die Vorlaufdauer, die Unternehmen benötigen, um ihren Antragspflichten überhaupt nachkommen zu können.

Auf der anderen Seite prophezeien die Wirtschaftsauskunftei Creditreform und das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in einer gemeinsamen Untersuchung einen signifikanten Anstieg der Firmeninsolvenzen für die zweite Jahreshälfte 2021. Auch der der Vorsitzende des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), Christoph Niering, rechnet mit einem "spürbaren Anstieg", wie die Tagessschau berichtet.

Ohne Hilfen, keine Insolvenzantragspflicht?
Dehoga-Präsident Guido Zöllick kritisiert hingegen den geplanten Auslauf der Aussetzung. Solange alle Unternehmen noch nicht die Hilfen erhalten haben, sei die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zwingend notwendig und konsequent. „Es kann nicht sein, dass Unternehmen ab dem 1. Mai Insolvenz anmelden müssen, nur weil die staatlichen Hilfen, auf die sie einen Anspruch haben, nicht rechtzeitig bei ihnen angekommen sind oder die notwendigen Verbesserungen des aktuellen Förderprogramms noch ausstehen“, so Zöllick.

Keine Verlängerung in Sicht
Politiker wie Volker Ulrich (CSU) nennen als Gründe gegen eine Verlängerung, dass Unternehmen, die von der Pandemie betroffen sind, mittlerweile staatliche Hilfen erhielten und es zudem das neue Schutzschirmverfahren als Alternative gäbe.

Vor allem Wirtschaftsforscher äußern sich einer Verlängerung gegenüber ebenfalls kritisch, wie das Informationsportal des Händlerbundes Onlinehändler-News berichtet. Eine Verlängerung würde Insolvenzen lediglich aufschieben, das Haftungsrisiko der Unternehmen erhöhen sowie Arbeitsplätze und Gläubiger gefährden. Eine verlängerte Aussetzung um wenige Wochen werde nur wenig Erfolg bringen, da kein Ende der Krise in Sicht sei.

Die SPD reagierte mit Kritik: „Das ist nicht nachvollziehbar, weil jetzt viele Unternehmen, die sich bisher tapfer durch die Krise gekämpft haben, Insolvenz anmelden müssen, nur weil staatliche Hilfen noch nicht ausbezahlt sind“, sagte der Sprecher der SPD, Johannes Fechner, dem Handelsblatt gegenüber. Die SPD wolle einen letzten Versuch wagen und mit der Union die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht um zwei Monate verschieben, so Fechner.