Der nationale Entwurf zur Umsetzung der EU-KI-Verordnung setzt auf klare Strukturen, Beratung und Innovationsförderung statt übermäßiger Bürokratie.
Deutschland steht vor einer entscheidenden Weichenstellung: Der nationale Entwurf zur Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (KI-VO) legt die Grundlage für einen Rahmen, der Innovation ermöglichen und gleichzeitig Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen soll. Ziel ist es, das Potenzial Künstlicher Intelligenz (KI) für Wirtschaft und Gesellschaft zu nutzen – ohne Betriebe durch übermäßige Regulierung auszubremsen.
Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist die geplante Rolle der Bundesnetzagentur (BNetzA) als koordinierende Aufsichtsbehörde. Sie soll künftig Orientierung bieten und gemeinsam mit einem Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für einheitliche Auslegungen der Verordnung sorgen. Branchenspezifische Behörden wie die BaFin im Finanzsektor behalten dabei ihre Zuständigkeit. Gleichzeitig soll die BNetzA als zentrale Anlaufstelle fungieren – auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht selbst zuständig ist.
Reallabore und Service-Desk: Unterstützung für kleine Unternehmen
Ein weiterer Baustein der geplanten Umsetzung ist die Einrichtung von Reallaboren. In diesen sicheren Testumgebungen können KI-Systeme entwickelt und erprobt werden – unter realen Bedingungen, aber mit regulatorischer Begleitung. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups sollen zudem durch einen speziellen KI-Service-Desk bei der BNetzA unterstützt werden. Der Fokus liegt dabei auf schneller, unbürokratischer Beratung und praktischer Hilfe im Umgang mit neuen Anforderungen.
Für viele Betriebe, denen es an internen Ressourcen für rechtliche und technologische Expertise fehlt, könnten diese Strukturen einen entscheidenden Unterschied machen. Die BNetzA soll daher frühzeitig mit dem Aufbau eigener Kompetenzen beginnen, um eine proaktive Unterstützung zu gewährleisten.
Beratung vor Strafe: Chancen schaffen, nicht blockieren
Der Entwurf zur KI-VO setzt bewusst auf eine sanktionsarme Einführung. Unternehmen sollen nicht für unabsichtliche Regelverstöße bestraft, sondern durch Beratung zur rechtskonformen Anwendung geführt werden. Verwarnungen ohne Bußgeld sollen bei neuen oder erstmaligen Verstößen möglich sein – ein deutliches Signal für eine lernfreundliche Umsetzungspraxis.
Auch die gesetzlich vorgesehene Förderung von KI-Kompetenzen unter Beschäftigten bleibt sanktionsfrei. Hier vertraut der Gesetzgeber auf das Eigeninteresse der Unternehmen, ihre Mitarbeitenden zukunftsfähig aufzustellen.
Fazit: KI fördern, ohne Innovationsbremse
Mit der Umsetzung der KI-Verordnung steht Deutschland vor der Aufgabe, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der einerseits Vertrauen und Sicherheit bietet, andererseits aber nicht innovationsfeindlich wirkt. Einheitliche Zuständigkeiten, gezielte Beratung und praxisnahe Fördermaßnahmen wie Reallabore und Service-Desks können dazu beitragen, die Potenziale der Künstlichen Intelligenz effektiv und verantwortungsvoll zu nutzen.