Lockdown in der Verlängerung

Lockdown-Verschärfung: Corona-Maßnahmen bis vorerst 14. Februar verlängert. Foto: Pexels
Redaktion 20.01.2021 AKTUELLES  |  News

Bund und Länder haben entschieden: Die Corona-Maßnahmen werden vorerst bis Mitte Februar 2021 verlängert und nochmals verschärft. Wir haben die Beschlüsse im Überblick.

Am 19. Januar 2021 haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder in einer vorverlegten Sitzung erneut über die Corona-Lage beraten. Grund hierfür war, dass Bund und Länder, eine schnelle Ausbreitung der mittlerweile in Deutschland nachgewiesenen, Coronavirus-Mutation B 1. 1. 7 befürchten.

Die beiden inzwischen zugelassenen Impfstoffe und die leicht rückläufigen Infektionszahlen hätten zu Beginn des Jahres zwar Hoffnung auf baldige Lockerungen gegeben, aber die knappen Produktionskapazitäten bei den Impfstoffen ließen noch keine Entspannung der Lage zu, hieß es seitens der Bundesregierung. Entsprechend wurde beschlossen, den Lockdown noch einmal bis vorerst 14. Februar 2021 zu verlängern und die Kontaktbeschränkungen weiter zu verschärfen.

Die einzelnen Beschlüsse vom 19. Januar 2021 im Überblick:

  • Der bestehende Lockdown wird vorerst bis zum 14. Februar verlängert. Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Friseure und große Teile des Einzelhandels bleiben damit weiterhin bundesweit geschlossen.
  • Zudem appellieren Bund und Länder, auch in den nächsten Wochen alle Kontakte auf das notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben. Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  • In Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken erweitert.
  • Außerdem sollen Kontakte im öffentlichen Personenverkehr reduziert werden, damit die Abstände eingehalten werden können. Dies möchten Bund und Länder durch eine weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten und – wo möglich und nötig – durch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel erreichen.
  • Dazu möchte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen.
  • Bund und Ländern einigten sich darauf, dass auch die Kitas und Schulen in Deutschland bis zum 14. Februar geschlossen bleiben sollen. Von einer "restriktiven Umsetzung" ist im Beschluss zudem die Rede. Das heißt, die Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.
  • Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für alle Besucherinnen und Besucher wurden verpflichtende Testung mehrmals pro Woche angeordnet.
  • Gottesdienste sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur mit einer Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Zudem müssen Mindestabstände eingehalten werden.
  • Eine bundesweite Ausgangssperre soll es erstmal nicht geben. Bund und Länder einigten sich jedoch darauf, dass in Regionen mit hohen Infektionszahlen zusätzliche weitere Maßnahmen verhängt werden können. Aber auch in diesen Regionen zeigen sich Bund und Länder optimistisch: Es soll eine realistische Chance geben, das Ziel von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) bis Mitte Februar zu erreichen.
  • Die Überbrückungshilfe III des Bundes soll zudem nochmals verbessert werden. Der Bund möchte die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, sollen Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III sollen im Monat Februar erfolgen.

Hier gelangen Sie zum Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 19. Januar 2021.