Die Bundesregierung hat am 25. Oktober 2025 die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro brutto pro Stunde beschlossen. Die neue Lohnuntergrenze gilt ab dem 1. Januar 2026.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird künftig 12,82 Euro brutto pro Stunde betragen. Das Bundeskabinett folgte damit dem Vorschlag der unabhängigen Mindestlohnkommission. Die Anpassung betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben – unabhängig von Branche oder Tätigkeit.
Kabinettsbeschluss nach Empfehlung der Mindestlohnkommission
Die Mindestlohnkommission hatte ihren Vorschlag bereits im Juni 2023 vorgelegt. Mit dem aktuellen Kabinettsbeschluss ist dieser nun rechtskräftig. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sei das Ziel, „dass gute Arbeit auch ordentlich bezahlt wird“. Der Mindestlohn sei ein zentrales Instrument zur Sicherung fairer Löhne und zur Stärkung der Kaufkraft.
Für Unternehmen bedeutet die Anhebung, dass bestehende Lohnstrukturen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. In welchen Bereichen die wirtschaftlichen Auswirkungen besonders spürbar sein werden, hängt maßgeblich von der bisherigen Lohnpraxis und Tarifbindung ab.