Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Davon profitieren über sechs Millionen Beschäftigte – auch die Verdienstgrenzen für Minijobs steigen.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit Jahresbeginn 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Die Bundesregierung setzte damit die Empfehlung der unabhängigen Mindestlohnkommission um. Gleichzeitig wurde die monatliche Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen gemäß § 8 Absatz 1 SGB IV auf 603 Euro angehoben, um weiterhin eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu ermöglichen. Für das Jahr 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.
Von der aktuellen Lohnanpassung profitieren laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales mehr als sechs Millionen Personen, insbesondere Beschäftigte im unteren Entgeltbereich. Da Frauen überdurchschnittlich häufig in gering entlohnten Tätigkeiten arbeiten, trägt die Erhöhung auch zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles bei.
Trotz gesamtwirtschaftlicher Unsicherheiten erwartet die Bundesregierung keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die zweistufige Anhebung soll Unternehmen eine schrittweise Anpassung ermöglichen. Laut Mindestlohnkommission ist es den Betrieben in den vergangenen Jahren gelungen, sich an das gestiegene Lohnkostenniveau anzupassen.
Auch die Einkommensgrenzen im Übergangsbereich gemäß § 20 Absatz 2 SGB IV wurden angepasst: Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro profitieren im Jahr 2026 weiterhin von reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt in Deutschland seit dem Jahr 2015 und wird auf Vorschlag der Mindestlohnkommission alle zwei Jahre per Rechtsverordnung angepasst. Grundlage der Entscheidung ist eine Gesamtabwägung unter Berücksichtigung von Beschäftigungssicherung, Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie fairen Wettbewerbsbedingungen.