Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in zwei Stufen auf 14,60 Euro. Der DEHOGA warnt vor drastischen Folgen für Hotellerie und Gastronomie.
Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 entschieden, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2026 zunächst auf 13,90 Euro (+8,4 Prozent) und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro (+5 Prozent) anzuheben. Insgesamt entspricht das einem Plus von 13,9 Prozent. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) reagierte mit Besorgnis auf diesen Beschluss. Präsident Guido Zöllick betonte, dass die Kommission zwar einen Kompromiss im Einklang mit Tarifentwicklung und Wirtschaftslage gefunden habe, die Personal- und Lohnkostensteigerungen jedoch die Branche massiv belasten würden. Bereits acht gültige regionale Tarifverträge würden durch die Erhöhung im Jahr 2026 überholt, was einen Eingriff in die Tarifautonomie darstelle.
Wirtschaftliche Belastung im Gastgewerbe steigt weiter
Zöllick verweist auf die bereits angespannte wirtschaftliche Lage im Gastgewerbe: Seit 2022 seien die Arbeitskosten um 34,4 Prozent gestiegen. 2024 war das fünfte Jahr in Folge mit realen Umsatzverlusten (–13 Prozent gegenüber 2019). Auch der Start ins Jahr 2025 verlief schwach. Die Betriebe stünden vielerorts „mit dem Rücken zur Wand“. Der DEHOGA fordert daher eine schnelle gesetzliche Umsetzung der im Koalitionsvertrag zugesagten Entlastungen – insbesondere die dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer auf Essen auf 7 Prozent.