Neue Corona-Regeln: Hospitalisierung als Maßstab

Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Die Lage ist hochdramatisch.” Foto: Bundesregierung/Denzel
Redaktion 19.11.2021 AKTUELLES  |  News

Bund und Länder haben sich am 18. November auf flächendeckende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung geeinigt. Dort, wo eine bestimmte Anzahl an Corona-Patienten ins Krankenhaus eingewiesen wird, haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Gastronomie und Hotels. 

„Es ist absolut Zeit zu handeln“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Es brauche daher jetzt einen schnellen Stopp des exponentiellen Anstieges der Infektionen. Angesichts der vierten Welle haben sich Bund und Länder auf flächendeckende Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben verständigt, die sich an der Hospitalisierungsrate in dem jeweiligen Bundesland orientieren. Die Hospitalisierungsrate gibt die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an.

Hospitalisierung als Maßstab
Ab einer Hospitalisierungsrate von 3 haben flächendeckend nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen.

Liegt die Hospitalisierungsrate über 6, müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test vorgelegen (2G plus). Diese Regelung gilt insbesondere an Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko – etwa in Diskotheken, Clubs oder Bars. 

Bei hohem Infektionsgeschehen mit hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems und spätestens, wenn die Hospitalisierungsrate den Wert von 9 überschreitet, wollen die Länder – unter Vorbehalt der Zustimmung der Landtage – weitere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen ergreifen.

Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, können die 2G-Regelungen wieder zurückgenommen werden. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche unter 18 sowie Personen, die nicht geimpft werden können.

3-G-Regelung am Arbeitsplatz
Künftig hat der Arbeitgeber zudem sicherzustellen, dass nur genesene, geimpfte oder getestete Personen zur Arbeit erscheinen dürfen. Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an.

Am 9. Dezember wollen Bund und Länder die Wirkung der auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ergriffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens erneut beurteilen.

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