Die EU hat sich auf eine abgeschwächte Regelung zur Kennzeichnung vegetarischer Fleischalternativen geeinigt. Während Begriffe wie „Veggieburger“ oder „Tofu-Wurst“ weiterhin erlaubt bleiben sollen, könnten andere tierbezogene Bezeichnungen künftig untersagt werden.
Die Bezeichnungen „Veggieburger“ und „Tofu-Wurst“ sollen in der Europäischen Union weiterhin erlaubt bleiben. Darauf haben sich Unterhändler der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments in Brüssel geeinigt.
Andere vegetarische Produkte dürften künftig jedoch nicht mehr mit Begriffen beworben werden, die sich auf Tierarten oder bestimmte Fleischstücke beziehen. Beispiele dafür sind Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „Tofu-Rippchen“.
Kompromiss nach langen Verhandlungen
Der Kompromiss muss noch formell vom Europaparlament und den EU-Mitgliedstaaten angenommen werden. Die Einigung ist das Ergebnis längerer Verhandlungen und greift den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission wieder auf, den das Europaparlament zuvor deutlich verschärft hatte.
In der Debatte hatten Befürworter eines strengeren Vorgehens argumentiert, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Landwirte müssten besser geschützt werden. Demnach sollten Begriffe wie „Steak“, „Schnitzel“, „Burger“ und „Wurst“ ausschließlich für Tierprodukte verwendet werden dürfen.
Der Vorstoß war von der EVP-Fraktion im Europaparlament eingebracht worden, zu der auch CDU und CSU gehören. Federführend verantwortlich war die französische Abgeordnete Céline Imart.
Veggiebranche sieht „tiefen Einschnitt“
Für die Branche der Fleischalternativen bedeuten auch die abgeschwächten Regelungen nach Einschätzung von Verbänden erhebliche Auswirkungen. William Trautmann vom Lobby- und Branchenverband BALPro sagte dem SPIEGEL: „Nach der nun getroffenen Entscheidung droht der Branche ein tiefer Einschnitt. Interne Schätzungen von BALPro beziffern die Kosten für den deutschen Markt auf bis zu 250 Millionen Euro.“
Der Verband fordere zudem „rechtssichere Auslegungshilfen“ und „praktikable Übergangsregelungen“ vom Bundeslandwirtschaftsministerium und kündigte an, rechtliche Schritte gegen das Vorhaben zu prüfen.
Deutschland warnte vor Bürokratie
Damit die Vorgaben in Kraft treten können, ist eine formelle Zustimmung des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten erforderlich. In einer ersten Verhandlungsrunde hatten deutsche Unionsabgeordnete mit wenigen Ausnahmen gegen ein solches Verbot gestimmt, dennoch gab es im Parlament eine Mehrheit.
Gegner – darunter auch Deutschland – warnten vor hohen Umstellungskosten und zusätzlicher Bürokratie. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) sagte im Oktober: „Ich stehe für Bürokratieabbau, deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag nicht.“ Wer ein Veggie-Schnitzel kaufe, wisse, dass es nicht aus Fleisch ist.
Quelle: www.spiegel.de