"Nicht nur Reiche gehen essen"

Zurück auf 19? Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie soll zum 1. Januar 2024 wieder angehoben werden, eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Foto: Fokusiert/iStock/Getty Images
Redaktion 01.12.2023 AKTUELLES  |  News

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie soll zum 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent angehoben werden. Laut Dehoga Bayern legen aktuelle Studien nahe, dass die Mehrwertsteuererhöhung zu einem deutlichen Rückgang der Restaurantbesuche und zu einer Insolvenzwelle bei gastronomischen Betrieben führen wird.  

Nicht nur Reiche, sondern Menschen aus allen sozialen Schichten essen im Restaurant, so das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von „LIFT Klima“, einem Förderprojekt der Bundesregierung. Danach haben 52,3 Prozent aller Restaurantbesucher ein Haushaltsnettoeinkommen von unter 3.000 Euro, 28,7 Prozent sogar von unter 2.000 Euro. Damit sei das häufig vorgebrachte Argument widerlegt, die anstehende Mehrwertsteuererhöhung benachteilige die unteren Einkommensgruppen nicht, da diese ohnehin nicht im Restaurant essen gingen, so der Dehoga Bayern in einer aktuellen Pressemitteilung. 

Laut einer aktuellen INSA-Umfrage wollen 65 Prozent aller Befragten seltener ins Restaurant gehen, wenn die Mehrwertsteuer von derzeit sieben auf 19 Prozent angehoben wird. Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes Bayern, appelliert: „Gastgewerbliche Betriebe sind die öffentlichen Wohnzimmer der Nation. In ihnen kommen alle Schichten zusammen, da geht es um weit mehr als bloße Nahrungsmittelaufnahme. Zudem wäre auch die Kita-, Schul- und Seniorenverpflegung davon betroffen. Wir wollen nicht, dass Essengehen zum Luxus wird, alle sollen sich Essengehen leisten können.“  

Darüber hinaus betont Geppert, dass die Mehrwertsteuersenkung kein reines Kriseninstrument sei: Ursprünglich sollte sie sogar unbefristet eingeführt werden. „Denn die Forderung nach einer Mehrwertsteuerentlastung von Lebensmitteln besteht schon seit Jahrzehnten und war nicht nur eine Folge der Auswirkungen der Pandemie. Ziel war es immer, die steuerliche Benachteiligung der Gastronomie gegenüber Lieferservice und Take-away zu beseitigen. Das Gastgewerbe ist personalintensiv, investitionsintensiv und vor allem kein planbarer Fließbandbetrieb. Die Anpassung ist strukturell wichtig.“ 

Eine endgültige Entscheidung der Bundesregierung zum Thema Mehrwertsteuer steht noch aus, da der Haushalt 2024 noch nicht verabschiedet ist. Die Verzögerung ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt hat, was zu einer Finanzlücke von 60 Milliarden Euro führte.  

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