Speisekarte und Tierhaltungskennzeichnung: DEHOGA fordert Reform 2026

Die DEHOGA-Caterer bei ihrer Mitgliederversammlung zur geplanten Tierhaltungskennzeichnung und den damit verbundenen Anforderungen an die Branche. Foto: © DEHOGA
Redaktion 17.03.2026 MAGAZIN  |  Konzepte  |  AKTUELLES  |  News

Die geplante Tierhaltungskennzeichnung in der Gastronomie stößt auf Kritik. Der DEHOGA warnt vor zusätzlicher Bürokratie und drängt auf ein Reformjahr 2026.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) sowie Caterer fordern im Zusammenhang mit der geplanten Tierhaltungskennzeichnung ein „Reformjahr 2026“. Bestehende und geplante Regelungen sollten überprüft werden. Gleichzeitig warnt der Verband vor zusätzlicher Bürokratie für die Betriebe.

Der DEHOGA sieht insbesondere die Gefahr, dass Speisekarten durch weitere Pflichtangaben an Übersichtlichkeit verlieren. „Unsere Speisekarten dürfen nicht zum Beipackzettel werden“, warnte der Vorsitzende der Caterer im DEHOGA, Jörg Rutschke.

Reformbedarf bei Kennzeichnungspflichten

Nach Einschätzung der Branche müssen die Anforderungen so ausgestaltet werden, dass sie für die Betriebe umsetzbar bleiben. Der DEHOGA und Caterer sprechen sich daher für eine grundlegende Überprüfung der Regelungen im Rahmen eines Reformprozesses aus.

Die Tierhaltungskennzeichnung ist Teil politischer Vorhaben, die auch Auswirkungen auf die Gastronomie haben. Aus Sicht der Branche besteht hier Anpassungsbedarf, um die Umsetzung in den Betrieben praktikabel zu gestalten.

Quelle: www.dehoga-bundesverband.de