Sternekoch Christian Jürgens freigestellt

Schwere Vorwürfe: Sternekoch Christian Jürgens verlässt das Restaurant Überfahrt. Foto: Jürgens
Redaktion 15.05.2023 AKTUELLES  |  News

Drei-Sterne-Koch Christian Jürgens wurde mit Wirkung vom 5. Mai von der Leitung des Gourmetrestaurants Überfahrt am Tegernsee, das zur Hotelgruppe Althoff Hotels gehört, freigestellt. Das teilte die Hotelgruppe mit, nachdem der Spiegel über Vorwürfe mehrerer ehemaliger Mitarbeiter:innen, sie seien von Jürgens gedemütigt und auch sexuell missbraucht worden, berichtete. 

Mit zwei Dutzend ehemaligen Mitarbeitenden habe der Spiegel für seine Reportage über Sternekoch Christians Jürgens gesprochen. Wie diese berichten, soll der Spitzenkoch Mitarbeiter:innen sexuell belästigt und beleidigt haben. Einige werfen ihm Demütigung und Machtmissbrauch vor. „Ich sollte vor ihm hüpfen, damit der Busen schön wackelt“, berichtete eine ehemalige Mitarbeiterin in der Spiegel-Reportage. Ein anderer Ex-Mitarbeiter erzählt: „Und dann dreht er sich zu mir und, bäm, gibt mir eine Ohrfeige. „Da fuhr er mir von hinten zwischen die Beine bis zu den Eiern“, sagt ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter dem Spiegel gegenüber. Andere hingegen beschreiben ihn als manipulativ, cholerisch, sexistisch und übergriffig. Wer vom Drei-Sterne-Koch lerne wolle, müsse Schikane, Bullerei, Grapscher und Klapse hinnehmen, berichtet der Spiegel.

Das 3-Sterne-Restaurant „Überfahrt“ gehört zum gleichnamigen Seehotel in Rottach-Egern und wird von der Kölner Hotelgruppe Althoff Hotels betrieben. Althoff Hotels müsse die Vorwürfe „im Detail prüfen und eindeutig aufklären. Eine Anwaltskanzlei sei damit beauftragt worden, die Vorwürfe aufzuarbeiten. „Wir als Unternehmen verurteilen grundsätzlich Übergriffe in der hier dargestellten oder ähnlicher Art. Das Wohl aller bei uns Mitarbeitenden und die Aufklärung stehen jetzt im Vordergrund“, lautet die Stellungnahme des Unternehmens.

Laut dem Spiegel habe Jürgens die „schwerwiegenden Vorwürfe“ über seine Anwältin als „unwahr“ zurückgewiesen. Die geschilderten Ereignisse der ehemaligen Mitarbeitenden hätten sich „zu keinem Zeitpunkt“ ereignet, heißt es weiter.