Das Bundeskabinett hat Steuererleichterungen auf den Weg gebracht: Ab Januar 2026 gilt wieder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie – ein bedeutender Schritt für Restaurants, Bäckereien und Cateringunternehmen. Auch die Pendlerpauschale wird erhöht.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat das Bundeskabinett am 10. September konkrete Entlastungen für Gastronomiebetriebe, Beschäftigte und Landwirte beschlossen. Kernpunkt für die Branche: Ab dem 1. Januar 2026 sinkt die Umsatzsteuer auf Speisen von 19 auf 7 Prozent – ein lang diskutiertes Thema, das nun dauerhaft gesetzlich verankert werden soll. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums profitieren neben klassischen Gastronomiebetrieben auch Bäckereien, Metzgereien mit Imbissangebot, Caterer, Kantinen und Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser, die Gemeinschaftsverpflegung anbieten.
Spürbare Entlastung auch für Mitarbeiter in Küche & Service
Ein weiterer Bestandteil des Pakets ist die Erhöhung der Pendlerpauschale auf einheitlich 38 Cent pro Kilometer – ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Diese Neuregelung kommt insbesondere Beschäftigten in ländlichen Regionen oder mit längeren Arbeitswegen zugute, also auch vielen Küchen- und Servicekräften. Außerdem wird die Mobilitätsprämie für Geringverdiener entfristet.
Für Küchenbetriebe ergeben sich daraus verschiedene Handlungsfelder: Von der Preiskalkulation (durch niedrigere Umsatzsteuer) über Anpassungen im Kassen- und Abrechnungssystem bis hin zur Lohnabrechnung im Hinblick auf Werbungskosten. Branchenexperten raten, sich frühzeitig mit Steuerberatern und Buchhaltung über die konkrete Umsetzung abzustimmen.