Teil-Lockdown bis 10. Januar 2021 verlängert

Beim nächsten Treffen mit den Ministerpräsidenten am 4. Januar soll die Wirksamkeit der Maßnahmen diskutiert werden. Foto: Pexels.
Redaktion 04.12.2020 AKTUELLES  |  News

Bei einer Videokonferenz am 2. Dezember waren sich Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen- und chefs der Länder einig: Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sollen bis zum 10. Januar 2021 verlängert werden. Überbrückungshilfen für den November und Dezember sind zudem beschlossene Sache.

„Wir haben das Ziel, wieder eine Inzidenz unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohner zu bekommen. Davon sind wir sehr weit entfernt", begründete Merkel in der Pressekonferenz im Anschluss an die Beratungen die Entscheidung zur Verlängerung Teil-Lockdowns bis 10. Januar. "Kontakte vermeiden, wo immer es geht", das sei jetzt besonders wichtig, so die Bundeskanzlerin weiter. Das Virus lasse sich nicht betrügen oder wegdiskutieren. Auch wenn das exponentielle Wachstum gestoppt sei, befänden sich die Neuinfektionen mit dem Coronavirus dennoch auf hohem Niveau.

Merkel kündigte ein nächstes Treffen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten für den 4. Januar 2021 an. „Dann werden wir sehen, wo wir stehen.“ Ministerpräsident Michael Söder äußerte bereits Zweifel an der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen: „Wir werden uns in den nächsten Wochen auch überlegen, ob das alles reicht. Die Frage ist, ob wir das Land die ganze Zeit in dieser Art von Halbschlaf halten können oder ob wir nicht irgendwann noch einmal überlegen müssen, an einigen Stellen sehr deutlich und konsequent tiefer heranzugehen“, ermahnte Söder.

Die Kosten der Pandemie
Bund, Länder und Kommunen müssten gut und konstruktiv zusammenarbeiten, um die Pandemie und ihre Folgen bestmöglich zu meistern, hieß es bei der Pressekonferenz weiter. Merkel wies außerdem auf die Überbrückungshilfen für November und Dezember hin, die der Deutsche Bundestag bereits beschlossen hat. Dazu zählen auch die Überbrückungshilfen III, die ab Januar 2021 greifen sollen. Diese sind zudem anders ausgestaltet und setzen stärker bei den Fixkosten und nicht beim Umsatz an, erläuterte die Bundeskanzlerin weiter. „Im Übrigen enthält diese Überbrückungshilfe III rückwirkende Maßnahmen für Unternehmen, die im November und Dezember mittelbar betroffen waren, weniger Umsatzausfall hatten und bisher nicht berücksichtigt werden konnten. Diese werden rückwirkend berücksichtigt. Ich glaube, das ist eine sehr gute Sache“, versicherte Merkel.

Lange Wartezeiten und niedrige Abschlagzahlungen
Thema der Pressekonferenz war zudem, dass viele betroffene Unternehmen zu lange auf Hilfemaßnahmen warten müssten. „Ich glaube schon, dass wir uns noch einmal deutlich bemühen müssen, neben den Konsequenzen, die wir in der Frage, wie lang der Lockdown gilt, ziehen müssen, auch die Geschwindigkeit der Hilfsmaßnahmen noch einmal zu verbessern“, betonte Söder. Die Länder sowie der Bund würden sich aber weiterhin bemühen, den Menschen sowie den Unternehmen schnelle Hilfe zu sichern, gibt der bayerische Ministerpräsident Hoffnung. Auch die Kritik, dass die Abschlagzahlungen für viele Unternehmen schlichtweg zu niedrig seien, hätte die Regierung auf dem Schirm: „Es wird über die Frage gesprochen, ob wir gegebenenfalls höhere Abschlagszahlungen leisten könnten; das könnte in einigen Fällen auch wirklich dringlich sein. Alle sind sich gewahr, was das für die Unternehmen bedeutet, und deshalb wird daran mit Hochdruck gearbeitet“, so das Fazit der Bundeskanzlerin.

Hier finden Sie die Pressemitteilung zur Verlängerung des Teil-Lockdowns.

Und hier finden Sie die Pressekonferenz zum Anschluss der Beratungen am 2. Dezember 2020.