Tierhaltungskennzeichnung: Fachverbände lehnen Ausweitung auf Außer-Haus-Verpflegung ab

Bürokratie am Herd – Zusätzliche Kennzeichnungspflichten könnten den Arbeitsalltag in gastronomischen Betrieben weiter erschweren. Foto: yacobchuk/iStock/Getty Images
Redaktion 26.09.2025 AKTUELLES  |  News

Eine geplante Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung auf Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und verarbeitete Produkte stößt auf deutliche Kritik. In einem gemeinsamen Positionspapier, das im September 2025 veröffentlicht wurde, sprechen sich vier führende Verbände aus Gastronomie, Lebensmittelgroßhandel und Tiefkühlwirtschaft klar gegen die Vorhaben aus.

Hintergrund ist die ab 1. März 2026 geltende Pflicht zur Haltungskennzeichnung für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Mast im Lebensmitteleinzelhandel, Online-Handel und in Metzgereien. Die Politik prüft derzeit, diese Pflicht auf die Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung auszudehnen – mit möglichen weitreichenden Folgen für die Branche, wie die Verbände betonen.

Der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS), der DEHOGA Bundesverband, das Deutsche Tiefkühlinstitut e.V. (dti) sowie der GROSSHANDELSVERBAND FOODSERVICE e.V. (GVF) betonen, dass sie Transparenz entlang der Lieferkette grundsätzlich befürworten – dort, wo sie praktikabel und sinnvoll umsetzbar ist. Eine verpflichtende Kennzeichnung von Tierhaltungsformen im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung halten die Verbände jedoch für nicht zielführend. Der bürokratische Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum erwartbaren Nutzen für Gäste oder Tierwohl.

Vier Kritikpunkte im Fokus

Die Verbände führen insbesondere folgende Argumente gegen die Gesetzespläne ins Feld:

  • Bürokratische Überforderung: Gastronomen und Lieferanten müssten jede Veränderung in der Lieferkette dokumentieren und Speisekarten laufend anpassen – insbesondere bei Mischverwendungen unterschiedlicher Fleischherkünfte.
  • Wettbewerbsverzerrung: Importiertes Fleisch aus anderen EU-Staaten wäre nicht kennzeichnungspflichtig. Das könnte zu einer Verdrängung heimischer Erzeugnisse führen.
  • Belastung kleiner und mittlerer Betriebe: KMU verfügen oft nicht über die personellen und technischen Ressourcen zur Umsetzung zusätzlicher Dokumentationspflichten.
  • Geringes Gästeinteresse: Aus Sicht der Branche spielt die Tierhaltungskennzeichnung bei der Speisenauswahl im Restaurant eine untergeordnete Rolle. Viele Betriebe engagieren sich bereits freiwillig für Tierwohl und Herkunftstransparenz.

Politik soll auf Ausweitung verzichten

Die Allianz aus Gastronomie, Großhandel und Tiefkühlwirtschaft appelliert an die Bundesregierung, von einer Ausdehnung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf die Außer-Haus-Verpflegung abzusehen. Die geplante Maßnahme schaffe zusätzliche Bürokratie, ohne den gewünschten Effekt für Verbraucher oder Tiere zu erzielen.

Klicke hier zum Download: Positionspapier Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

www.dehoga.de
www.bundesverband-systemgastronomie.de
www.tiefkuehlkost.de
www.gvfoodservice.de