Welcher Steuersatz gilt denn nun?

In den nächsten Monaten kommen in der Gastronomie unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung. Foto: Fokusiert/iStock/Getty Image
Thomas Klaus 03.07.2020 AKTUELLES  |  News

Um die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise abzufedern und die Konjunktur anzukurbeln, hat die Bundesregierung eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer ab Juli 2020 beschlossen. Damit kommen in den nächsten zwölf Monaten in der Gastronomie unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung.

Zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 sollte hierzulande der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Gaststätten und Restaurants eigentlich von 19 auf 7 Prozent sinken. Diese Maßnahme wurde im April 2020 von der Bundesregierung beschlossen, um die besonders von der Coronakrise betroffene Gastronomie zu unterstützen.

Das Anfang Juni beschlossene umfangreiche Konjunktur- und Krisenpaket der Bundesregierung sieht jetzt aber zusätzlich eine allgemeine, befristete Senkung der Umsatzsteuersätze für alle vor, und zwar im Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020. Damit sinkt die Mehrwertsteuer für Speisen von den ursprünglich beschlossenen ermäßigten sieben Prozent ab 1. Juli auf fünf Prozent, bevor sie ab 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 auf 7 Prozent und ab 1. Juli 2021 wieder auf 19 Prozent steigt.

To-Go
Für den Außer-Haus-Verkauf gilt zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von fünf Prozent. Ab dem 1. Januar 2021 sind es wieder sieben Prozent. Davon ausgenommen sind sogenannte Luxus-Artikel, wie zum Beispiel Austern, Hummer, Langusten, Schnecken und Kaviar. Diese werden mit 16 beziehungsweise 19 Prozent besteuert.

Getränke
Die Mehrwertsteuer für Getränke in Höhe von 19 Prozent war von diesen Regelungen eigentlich ausgenommen, uneigentlich aber doch nicht, denn im Zuge der beschlossenen allgemeinen Mehrwertsteuersenkung sind es hier ab dem 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ermäßigte 16 statt 19 Prozent.

Bei so vielen unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen innerhalb eines Jahres kann man leicht den Überblick verlieren. Deshalb hier noch einmal die verschiedenen Mehrwertsteuersätze in der Übersicht:

Speisen im Restaurant
Vor dem 1. Juli 2020: 19 Prozent
Seit dem 1. Juli 2020: 5 Prozent
Ab dem 1. Januar 2021: 7 Prozent
Ab dem 1. Juli 2021: 19 Prozent

Speisen außer Haus
Vor dem 1. Juli 2020: 7 Prozent
Seit dem 1. Juli 2020: 5 Prozent
Ab dem 1. Januar 2021: 7 Prozent
Ab dem 1. Juli 2021: 7 Prozent

Getränke
Vor dem 1. Juli 2020: 19 Prozent
Seit dem 1. Juli 2020: 16 Prozent
Ab dem 1. Januar 2021: 19 Prozent
Ab dem 1. Juli 2021: 19 Prozent

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