Bayern vereinfacht Ausschankregeln – Bürokratieabbau stärkt Festkultur

Tourismusministerin Michaela Kaniber beim Anzapfen der „Oidn Wiesn“ auf dem Münchner Oktoberfest im September 2024 – Symbolbild für gelebte Festkultur in Bayern. © Foto: Pia Regnet/StMELF
Redaktion 16.05.2025 MAGAZIN  |  Küchenmanagement  |  AKTUELLES  |  News

Volksfestveranstalter, Wirte und Vereine können in Bayern künftig einfacher Alkohol ausschenken. Eine Reform der Gaststättenverordnung bringt spürbare Entlastung – digital, unbürokratisch und gebührenfrei.

Mit einer tiefgreifenden Reform der Bayerischen Gaststättenverordnung entlastet der Freistaat Veranstalter von Volksfesten, Märkten und Vereinsfeiern spürbar: Der Ausschank von Alkohol wird künftig einfacher, schneller und ohne unnötige Bürokratie möglich. Genehmigungen gelten automatisch als erteilt, wenn Kommunen innerhalb von zwei Wochen keine Einwände erheben – eine sogenannte Genehmigungsfiktion. Anträge können nun digital gestellt werden, Verwaltungsgebühren entfallen vollständig. Tourismusministerin Michaela Kaniber spricht von einem Meilenstein für Bayerns Festkultur: „Unsere Vereine, Wirte und Schausteller sind keine Sicherheitsrisiken, sondern Herz und Seele des gesellschaftlichen Lebens in Bayern. Sie verdienen Rückenwind – keinen Antragshürdenlauf.“ Die Reform stärkt das Ehrenamt, reduziert kommunale Verwaltungsaufwände und setzt ein klares Zeichen für mehr Vertrauen und Freiheit im gesellschaftlichen Miteinander.

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