Volksfestveranstalter, Wirte und Vereine können in Bayern künftig einfacher Alkohol ausschenken. Eine Reform der Gaststättenverordnung bringt spürbare Entlastung – digital, unbürokratisch und gebührenfrei.
Mit einer tiefgreifenden Reform der Bayerischen Gaststättenverordnung entlastet der Freistaat Veranstalter von Volksfesten, Märkten und Vereinsfeiern spürbar: Der Ausschank von Alkohol wird künftig einfacher, schneller und ohne unnötige Bürokratie möglich. Genehmigungen gelten automatisch als erteilt, wenn Kommunen innerhalb von zwei Wochen keine Einwände erheben – eine sogenannte Genehmigungsfiktion. Anträge können nun digital gestellt werden, Verwaltungsgebühren entfallen vollständig. Tourismusministerin Michaela Kaniber spricht von einem Meilenstein für Bayerns Festkultur: „Unsere Vereine, Wirte und Schausteller sind keine Sicherheitsrisiken, sondern Herz und Seele des gesellschaftlichen Lebens in Bayern. Sie verdienen Rückenwind – keinen Antragshürdenlauf.“ Die Reform stärkt das Ehrenamt, reduziert kommunale Verwaltungsaufwände und setzt ein klares Zeichen für mehr Vertrauen und Freiheit im gesellschaftlichen Miteinander.