Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hotellerie, Veranstaltungen, Reiseveranstalter sowie Parkgaragen und Hotelparkplätze aktualisiert. Für Betriebe in Hotellerie, Gastronomie und Foodservice sind die neuen AGB vor allem bei Beherbergung, Veranstaltungen, Stornierungen und No-Shows relevant.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) stellt seinen Mitgliedern aktualisierte Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Überarbeitet wurden die AGB für Hotelaufnahmeverträge (AGBH 8.2), Veranstaltungen (AGBV 6.1), Reiseveranstalter (AGBR 4.0) sowie Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP 2.0). Die Anpassungen berücksichtigen aktuelle Rechtsprechung sowie die Einstellung der europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung.
AGB für Reiseveranstalter und Parkplätze überarbeitet
Die vom IHA herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln zentrale Vertragsgrundlagen zwischen Hoteliers, Gästen und Geschäftspartnern. Dazu zählen unter anderem Regelungen zu kommunalen Abgaben, wirtschaftlich vertretbaren Stornofristen bei Hotelaufnahmeverträgen sowie Klauseln zur praktischen Durchsetzung des Hausrechts.
„Gerade im täglichen Umgang mit Gästen und Kunden sind AGB ein unverzichtbares Werkzeug. Mit ihnen werden generelle Fragen bei Vereinbarungen zwischen Hotels und ihren Gästen bzw. den Vertragsparteien geklärt, so dass für beide Seiten Rechtsklarheit geschaffen wird“, erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes.
Erarbeitet werden die Vertragsgrundlagen vom IHA-Rechtsausschuss, einem Expertengremium aus erfahrenen Fachjuristen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter und die Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze wurden nun turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.
AGB für Reiseveranstalter und Parkplätze überarbeitet
Bei den AGBR wurden unter anderem die Klauseln zu „Geltungsbereich“, „Rechte und Pflichten des Hotels“, „Preise, Zahlung, Aufrechnung“, „Rücktritt/Kündigung (Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)“ sowie zum „Gerichtsstand“ ergänzt oder neu gefasst. Zudem wurden die AGBR gestrafft.
Bei den AGBP wurde ein Muster einer Schaden-/Verlustmeldung aufgenommen. Optional steht zudem ein Hinweis zur „Ladeinfrastrukturnutzung“ zur Verfügung. Darüber hinaus wurden die überarbeiteten Versionen AGBH 8.2, AGBV 6.1, AGBR 4.0 und AGBP 2.0 neu rechtssicher ins Englische übersetzt.
„Die turnusmäßigen Aktualisierungen helfen das Abmahnrisiko zu verringern und erhöhen so die Rechtssicherheit für unsere Hoteliers“, sagt Stefan Dinnendahl, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes.
IHA empfiehlt Austausch bestehender AGB
Der Hotelverband empfiehlt seinen Mitgliedern, bisher verwendete AGB in Vertragsunterlagen, Musterverträgen, Briefen, E-Mail-Vorlagen und auf Webseiten zu entfernen und durch die aktuellen Versionen zu ersetzen. Die aktualisierten AGB-Empfehlungen stehen IHA-Mitgliedern im Extranet kostenfrei als PDF- und Word-Datei zur Verfügung.
Ebenfalls abrufbar sind dort Muster eines Hotelaufnahmevertrages sowie einer Schaden-/Verlustmeldung. „Eine individuelle Anpassung der AGB ist grundsätzlich möglich, sollte aber nie ohne anwaltlichen Rat vorgenommen werden“, empfiehlt der Stellvertretende IHA-Hauptgeschäftsführer Stefan Dinnendahl.
Nichtmitglieder können die vom Hotelverband Deutschland empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Website des Verbandes beziehen. Einzeln kosten AGBH 8.2, AGBV 6.1, AGBR 4.0 oder AGBP 2.0 jeweils 60 Euro. Das Vorteilspaket mit allen vier Allgemeinen Geschäftsbedingungen kostet 159 Euro.
Quelle: www.hotellerie.de