Bundeskabinett verschärft Vorgehen gegen Sozialleistungsmissbrauch

 Innenansicht restaurant - Stock-Fotografie: Foto: © iPandastudio / iStock / Getty Images
Der 10-Punkte-Plan der Bundesregierung sieht unter anderem eine stärkere Arbeitgeberhaftung bei Scheinbeschäftigung sowie einen verbesserten Datenaustausch bei Verdacht auf Schwarzarbeit oder Mindestlohnverstöße vor. Foto: © iPandastuiio / iStock / Getty Images
Redaktion 23.09.2026 AKTUELLES  |  News

Die Bundesregierung hat einen 10-Punkte-Plan gegen Sozialleistungsmissbrauch und ausbeuterische Strukturen beschlossen. Für Arbeitgeber relevant sind insbesondere die Haftung bei Scheinbeschäftigung und ein verstärkter Datenaustausch zwischen Jobcentern und Zoll.

Der von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vorgelegte Aktionsplan richtet sich insbesondere gegen Missbrauch im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung. Neben einem verbesserten Datenaustausch zwischen Behörden sieht er Maßnahmen gegen Scheinbeschäftigung, Schwarzarbeit und organisierten Sozialleistungsmissbrauch vor.

Arbeitgeber sollen Sozialleistungen zurückzahlen

Arbeitgeber sollen für zu viel gezahlte Sozialleistungen haften, wenn sie eine geringfügige oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gar nicht, nicht vollständig oder nur zum Schein sozialversicherungsrechtlich melden. Im SGB II wurde dies nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bereits zum 1. Juli 2026 umgesetzt. Für das SGB XII soll eine entsprechende Regelung folgen.

Bereits seit Juli melden Jobcenter dem Zoll, wenn ein Verdacht auf Schwarzarbeit oder einen Mindestlohnverstoß besteht. Der Datenaustausch zwischen Behörden soll darüber hinaus unter anderem durch sogenannte Push-Nachrichten verbessert werden. Die Bundesagentur für Arbeit soll mit einem zentralen Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch und fünf regionalen Stellen gestärkt werden.

Weitere Maßnahmen gegen Missbrauch

Der Aktionsplan sieht außerdem vor, Hintermänner organisierten Sozialleistungsmissbrauchs strafrechtlich besser zu verfolgen und Opfer von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit stärker zu schützen. Personen, die mit vollstreckbarem Haftbefehl gesucht werden, sollen künftig keine Leistungen nach SGB II und SGB XII mehr erhalten.

Weitere Maßnahmen betreffen den Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien sowie Informations- und Beratungsangebote in Herkunftsländern.

Quelle: www.bmas.de