Der DEHOGA fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Möglichkeit einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit umzusetzen. Ein Beschluss des Großen Vorstands sieht zugleich vor, zusätzliche Belastungen bei Minijobs zu vermeiden.
Der Große Vorstand des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) hat am 23. September 2026 in Rostock einstimmig einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der Verband fordert mehr Flexibilität bei der Verteilung der Arbeitszeit und wendet sich zugleich gegen zusätzliche Belastungen bei Minijobs.
DEHOGA-Präsident Guido Zöllick fordert die Bundesregierung zum Handeln auf: „Der Handlungsdruck wächst. Seit einem Jahr warten die Betriebe auf die Umsetzung zentraler wirtschaftspolitischer Zusagen der Bundesregierung – während sich die Situation vieler Betriebe dramatisch zuspitzt. Die Menschen erwarten zu Recht, dass Zusagen eingehalten und Probleme gelöst werden“.
Wochenarbeitszeit soll mehr Flexibilität ermöglichen
Im Mittelpunkt des Beschlusses steht die im Koalitionsvertrag vorgesehene Möglichkeit einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit. Der DEHOGA fordert deren schnelle Umsetzung. Nach Vorstellung des Verbandes soll damit die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit flexibler innerhalb einer Woche verteilt werden können – etwa durch längere Arbeitszeiten an einzelnen Tagen und einen entsprechenden Ausgleich an anderen Tagen.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist vorgesehen, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Dabei sollen hohe Standards im Arbeitsschutz gewahrt und die konkrete Ausgestaltung im Dialog mit den Sozialpartnern erarbeitet werden.
DEHOGA warnt vor höheren Kosten für Minijobs
Zweiter Schwerpunkt des Beschlusses sind Minijobs. Nach Berechnungen des DEHOGA könnten die Arbeitgeberabgaben für gewerbliche Minijobs durch bereits beschlossene und geplante Belastungen von derzeit 31,17 auf bis zu 42,27 Prozent des Lohns steigen.
Für das Gastgewerbe seien Minijobs insbesondere für Einsätze am Abend, an Wochenenden und bei Veranstaltungen von Bedeutung. Der Verband beziffert die Zahl der Menschen mit Minijob auf rund sieben Millionen. 95 Prozent von ihnen gingen einer Hauptbeschäftigung nach oder seien Schüler, Studenten beziehungsweise Rentner.
Unter Berufung auf Daten der Minijob-Zentrale erklärt der DEHOGA zudem, dass für 5,3 Prozent ein Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung infrage komme. Der Verband fordert die Bundesregierung deshalb auf, zusätzliche Belastungen bei Minijobs zu vermeiden.
Quelle: ww.dehoga.de