Der DEHOGA Bundesverband warnt vor den Folgen der von der Rentenkommission vorgeschlagenen Änderungen bei Minijobs. Nach Angaben des Verbandes wären allein im Gastgewerbe rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte betroffen.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) sieht durch die diskutierten Vorschläge der Rentenkommission erhebliche Auswirkungen auf Gastronomie und Hotellerie. Nach Angaben des Verbandes spielen geringfügige Beschäftigungen eine zentrale Rolle bei der Organisation von Personal in den Betrieben.
Bedeutung für Betriebe und Beschäftigte
Wie der DEHOGA mitteilt, werden Minijobs insbesondere zur Besetzung von Abend- und Wochenendschichten, bei Veranstaltungen sowie zur Abdeckung saisonaler Nachfragespitzen genutzt. Davon profitierten vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die auf flexible Beschäftigungsmodelle angewiesen seien.
Nach Auffassung des Verbandes entsprechen Minijobs zudem häufig den Bedürfnissen von Studierenden, Zuverdienern und Personen mit Nebenbeschäftigungen. Gleichzeitig verweist der DEHOGA darauf, dass geringfügige Beschäftigungen dazu beitragen könnten, Schwarzarbeit bei Nebentätigkeiten zu vermeiden.
Verband sieht Einschränkungen kritisch
Kritisch bewertet der DEHOGA die Überlegungen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schülerinnen und Schüler zu beschränken. Der Verband argumentiert, dass viele Minderjährige aufgrund gesetzlicher Vorgaben die für Gastronomie und Hotellerie wichtigen Abend- und Wochenendschichten oftmals nicht übernehmen könnten.
Darüber hinaus weist der DEHOGA darauf hin, dass Minijobs nach seiner Einschätzung keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse verdrängen. Eine Umwandlung in reguläre Beschäftigung sei aufgrund des häufig geringen Stundenumfangs vielfach nicht möglich. Der Verband warnt deshalb vor negativen Auswirkungen auf die betriebliche Flexibilität sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten in Gastronomie und Hotellerie.
Quelle: www.dehoga.de