Gastronomie, Handel und Dienstleistungsbetriebe sollen künftig neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Die geplante Regelung soll ohne Mindestumsatz gelten und könnte 2027 umgesetzt werden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant eine verpflichtende digitale Bezahlmöglichkeit für Handel, Gastronomie und Dienstleistungssektor. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa werden die Pläne derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt.
Welches digitale Bezahlverfahren angeboten wird, soll der jeweilige Inhaber entscheiden können. Vorgesehen sind die am Markt verfügbaren und gebräuchlichen digitalen Bezahlverfahren. Mindestens ein europäisches Verfahren müsste akzeptiert werden.
Digital bezahlen auch bei kleinen Beträgen
Eine Umsatzgrenze soll es nicht geben. Damit müsste digitales Bezahlen beispielsweise auch bei einem Kaffee oder anderen kleinen Rechnungsbeträgen möglich sein. Zusatzkosten für die digitale Zahlung sind ebenfalls nicht vorgesehen.
Bargeld soll weiterhin als Zahlungsmittel erhalten bleiben. Die geplante Pflicht zielt damit auf eine zusätzliche digitale Bezahloption.
Bislang müssen Geschäfte und Gastronomiebetriebe keine Kartenzahlung akzeptieren. Gerade kleinere Geschäfte, Kioske und Restaurants bieten diese teilweise nicht oder erst ab einem bestimmten Betrag an.
Kosten für Betriebe bleiben ein Thema
Mit digitalen Bezahlverfahren können für Unternehmen Kosten für Lesegeräte und Transaktionen verbunden sein. Nach einer Analyse der Deutschen Bundesbank sind Bargeld und Girocard für Händler günstiger als internationale Debitkarten von Visa und Mastercard sowie Kreditkarten.
Kritik an den Plänen kommt vom Handelsverband Deutschland (HDE). Gesetzliche Vorgaben seien unnötig und schafften zusätzliche Bürokratie und Unsicherheiten, sagte Ulrich Binnebößel vom HDE. Für Händler entstünden zusätzliche Kosten. Der Verband fordert deshalb die Möglichkeit, Kartengebühren an Kunden weiterzugeben.
Das Bundesfinanzministerium begründet die geplante Regelung unter anderem mit der steigenden Nachfrage nach digitalen Zahlungsmöglichkeiten. Zudem sollen dokumentierte digitale Zahlungen bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und anderer Finanzkriminalität helfen.
Umsetzung für 2027 geplant
Ausgenommen von der Pflicht sollen nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine und Wohltätigkeitsverbände sein. Zudem soll geprüft werden, ob Härtefallregelungen notwendig sind.
Das Vorhaben befindet sich noch in der Abstimmung. Bis zu einem Gesetzentwurf und einem möglichen Beschluss im Bundestag sind daher Änderungen möglich. Ziel des Bundesfinanzministeriums ist, den Entwurf noch in diesem Jahr im Kabinett zu beschließen und die Regelung 2027 umzusetzen.
Quelle: www.tagesschau.de