Ab 1. Januar 2028 sollen offene Ladenkassen bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden. Ausgenommen sind Steuerpflichtige mit Barumsätzen von weniger als 12.000 Euro im Jahr.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen beschlossen. Damit soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bekämpfung von Steuerhinterziehung weiter umgesetzt werden.
Nach Angaben des BMF gibt es in Deutschland noch rund 115.000 sogenannte offene Ladenkassen. Da deren Umsätze nicht elektronisch erfasst werden, sollen offene Ladenkassen bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab 2028 durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden.
Ausnahme bei geringen Barumsätzen
Von der geplanten Kassenpflicht ausgenommen sind Steuerpflichtige mit Barumsätzen von weniger als 12.000 Euro im Jahr. Weitere Ausnahmen können nach Verabschiedung des Gesetzes durch eine Rechtsverordnung geregelt werden. Nach Angaben des BMF kommen dafür beispielsweise Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder die Direktvermarktung in Landwirtschaftsbetrieben in Betracht.
Digitale Belege sollen Papierbons ersetzen
Der Gesetzentwurf sieht außerdem Änderungen bei der Belegausgabe vor. Ab 2028 soll die Ausgabe von Papierbelegen durch die Bereitstellung digitaler Belege ersetzt werden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärt dazu: „Wir schaffen die Pflicht für Papierbons ab. Digitale Belege werden Standard. Das bedeutet für alle weniger Bürokratie – sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Unternehmen. Mit digitalen Kassen werden alle Umsätze erfasst. Damit verhindern wir Steuerhinterziehung und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen. Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.“
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de