EmpCo: Neue Regeln gegen Greenwashing

 Grünes oder Greenwashing-Symbol. Konzeptwörter Grün und Greenwashing auf Holzwürfeln. Stock Fotografie
Greenwashing im Fokus: Ab 27. September 2026 müssen auch Gastronomie und Hotellerie neue Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen beachten. Foto: © Dzmitry Dzemidovich/iStock/Getty Images
Redaktion 26.08.2026 AKTUELLES  |  News

Ab 27. September 2026 gelten in Deutschland die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing. Für Gastronomie und Hotellerie rücken damit insbesondere allgemeine Aussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ in den Fokus.

Restaurants, Hotels und andere Betriebe müssen ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation künftig genauer prüfen. Die europäische EmpCo-Richtlinie – „Empowering Consumers for the Green Transition“ – soll Verbraucher vor irreführender Werbung mit Umweltbezug schützen. In Deutschland werden die entsprechenden Vorgaben ab dem 27. September 2026 angewendet.

Nachhaltigkeitsaussagen müssen konkret sein

Für Betriebe ist vor allem die Kommunikation mit allgemeinen Umwelt- und Nachhaltigkeitsbegriffen relevant. Aussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nicht pauschal verwendet werden, ohne sie zu konkretisieren und belegbar nachweisen zu können.

Das betrifft auch allgemeine Aussagen über den Betrieb. Wird beispielsweise ein Hotel als besonders umweltfreundlich bezeichnet oder damit geworben, dass Nachhaltigkeit in einem Restaurant an oberster Stelle steht, müssen entsprechende Aussagen künftig belegt und/oder durch eine anerkannte Zertifizierung gestützt werden.

Leitfaden zur EmpCo-Richtlinie

Der DEHOGA Baden-Württemberg verweist für die praktische Umsetzung auf einen Leitfaden des Tourismusnetzwerks Baden-Württemberg. Dieser erläutert, welche Formulierungen Unternehmen künftig vermeiden sollten, und zeigt Beispiele dafür, wie Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen stattdessen kommuniziert werden können.

Bei Verstößen gegen die Vorgaben weist der DEHOGA Baden-Württemberg auf mögliche Abmahnungen und gegebenenfalls hohe Bußgelder hin.

Quelle: www.dehogabw.de; www.bw.tourismusnetzwerk.info