Der Hotelverband Deutschland (IHA) warnt vor zusätzlichen Bürokratiepflichten durch die aktuelle Auslegung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Hotels und Gastronomiebetriebe könnten demnach bereits wegen ihres Logos auf Verpackungen als Hersteller eingestuft werden.
Nach der aktuellen Auslegung der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) durch die Europäische Kommission könnten Hotels, Restaurants, Bars und Cafés als Hersteller von Verpackungen gelten, wenn sich ihr Name oder Logo auf den verwendeten Verpackungen befindet. Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt deshalb gemeinsam mit HOTREC Hospitality Europe, Independent Retail Europe und Euro Coop die Forderung nach einer Korrektur der Definition des Begriffs „Hersteller“.
Die aktuell veröffentlichten Leitlinien zur PPWR gehen davon aus, dass Unternehmen mit eigenem Branding maßgeblichen Einfluss auf Gestaltung und Zusammensetzung von Verpackungen ausüben. Nach Angaben der Verbände entspricht dies nicht der betrieblichen Praxis. Verpackungen würden in den meisten Fällen von spezialisierten Herstellern entwickelt, produziert und in Verkehr gebracht. Gastgewerbebetriebe könnten allenfalls über das äußere Erscheinungsbild, etwa den Aufdruck eines Logos, entscheiden.
Zusätzliche Pflichten für Betriebe
Eine Einstufung als Hersteller hätte für die betroffenen Betriebe weitreichende Folgen. Sie müssten Anforderungen an Verpackungsdesign, Dokumentation, Konformitätserklärungen, Berichterstattung sowie die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) erfüllen. Nach Einschätzung der Verbände würden dadurch zusätzliche Kosten und erhebliche Bürokratiebelastungen entstehen.
Mehrere nationale Behörden haben nach Angaben der Verbände bereits auf die Notwendigkeit einheitlicher Vorgaben hingewiesen. Unterschiedliche Interpretationen der Regelungen in den Mitgliedstaaten könnten Wettbewerbsverzerrungen verursachen und zu einer weiteren Fragmentierung des Binnenmarktes führen.
Einheitliche Auslegung gefordert
Die Verbände fordern die Europäische Kommission daher auf, in Leitlinien und FAQ-Dokumenten klarzustellen, dass Gastgewerbe- und Einzelhandelsunternehmen nicht als Hersteller gelten, wenn sie standardisierte Verpackungen eines tatsächlichen Verpackungsherstellers verwenden und deren technische Gestaltung nicht beeinflussen. Die Verwendung eines eigenen Logos oder Markennamens allein dürfe hierfür nicht ausschlaggebend sein.
Nach Auffassung des IHA müssen die Umweltziele der PPWR wirksam und bürokratiearm umgesetzt werden. Unternehmen benötigten Rechtssicherheit und verhältnismäßige Regelungen. Verantwortung müsse dort angesiedelt werden, wo tatsächlich über Zusammensetzung und Gestaltung von Verpackungen entschieden werde.
Quelle: www.hotellerie.de