Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem höhere Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen, die elektronische Bekanntgabe bestimmter Steuerbescheide sowie eine Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft.
Mit dem Jahressteuergesetz 2026 will die Bundesregierung zahlreiche Regelungen im deutschen Steuerrecht anpassen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) geht es unter anderem um Bürokratierückbau, Digitalisierung und die Verhinderung unrechtmäßiger Steuergestaltungen. Weitere Änderungen ergeben sich aus EU-Recht sowie aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.
Steuerzinsen sollen sich verdoppeln
Eine der finanziell besonders greifbaren Änderungen betrifft Nachzahlungs- und Erstattungszinsen. Der Zinssatz beträgt derzeit nach Ablauf der gesetzlichen Karenzzeit 0,15 Prozent für jeden vollen Monat beziehungsweise 1,8 Prozent für jedes volle Jahr.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Zinssatz ab 2027 auf 0,3 Prozent pro vollem Monat beziehungsweise 3,6 Prozent pro vollem Jahr anzuheben. Damit würden sich sowohl die Zinsen auf Steuernachzahlungen als auch die Zinsen auf Steuererstattungen verdoppeln. Die Bundesregierung verweist zur Begründung unter anderem auf den gestiegenen Basiszinssatz und höhere Zinsen für Verbraucherkredite.
Steuerbescheide künftig grundsätzlich elektronisch
Auch bei der Kommunikation mit den Finanzbehörden sind Änderungen geplant. Ab dem 1. Januar 2027 sollen bestimmte Steuerbescheide und andere Schreiben grundsätzlich elektronisch bekannt gegeben werden. Dazu zählen laut BMF beispielsweise Einkommensteuerbescheide und Entscheidungen über Einsprüche.
Voraussetzung ist ein aktives ELSTER-Nutzerkonto. Eine ausdrückliche Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe soll dann nicht mehr erforderlich sein. Sobald ein Bescheid im ELSTER-Nutzerkonto bereitsteht, sollen Steuerpflichtige per E-Mail informiert werden.
Wer kein aktives ELSTER-Nutzerkonto hat, erhält die Unterlagen weiterhin per Post. Wer ein aktives Konto besitzt, aber keine elektronische Zustellung wünscht, muss die postalische Bekanntgabe über ELSTER beantragen.
Umsatzsteuerliche Organschaft soll neu geregelt werden
Eine weitere Änderung betrifft die umsatzsteuerliche Organschaft. Bislang sieht das Umsatzsteuerrecht kein aktives Wahlrecht vor. Nach dem Gesetzentwurf sollen die Rechtsfolgen einer Organschaft künftig nur noch aufgrund einer ausdrücklichen Erklärung des Organträgers eintreten.
Nach Angaben des BMF sollen sowohl die Begründung einer Organschaft als auch die Aufnahme einzelner Organgesellschaften mit Wirkung für die Zukunft kurzfristig möglich werden. Die Bundesregierung verspricht sich davon mehr Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Verwaltungsvereinfachung.
Darüber hinaus enthält das JStG 2026 weitere steuerliche Änderungen. So soll bei Lizenzzahlungen ins Ausland die Freigrenze, bis zu der vom Steuerabzug abgesehen werden kann, von 10.000 auf 100.000 Euro steigen. Die Pflicht zur Steueranmeldung bleibt bestehen. Vorgesehen sind außerdem Änderungen beim Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren, beim Informationsaustausch über Plattformanbieter in Drittstaaten, beim Mindeststeuergesetz und bei der Forschungszulage.
Mit dem Kabinettsbeschluss sind die Änderungen noch nicht endgültig beschlossen. Der Gesetzentwurf geht nun in das weitere Gesetzgebungsverfahren.
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de