Lockdown-Verlängerung mit Stufenplan

Bund und Länder haben entschieden: Der Corona-Lockdown wird verlängert, gleichzeitig ist ein Stufenplan für erste Lockerungen vorgesehen. Foto: Bundesregierung/Bergmann
04.03.2021 AKTUELLES  |  News

Bund und Länder haben beschlossen: Die geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden verlängert – gleichzeitig sollen auch schrittweise Öffnungen nach einem Fünf-Stufenplan beginnen. Dabei hat die Außengastronomie eine Perspektive erhalten – der Rest der Branche nicht. Weitere Details im Überblick.

Wie dem Beschlusspapier der Bundesregierung zu entnehmen ist, haben Kanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 3. März 2021 beschlossen, die aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 28. März zu verlängern. Für die nächsten Wochen und Monate soll es bei stabilem Infektionsgeschehen daher einen Vierklang aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen geben. Das betrifft auch die Außengastronomie, wobei der frühste Öffnungstermin für den 22. März vorgesehen ist. Perspektiven für die Gastronomie in Innenräumen wurden auf das nächste Treffen vertagt.

Vor diesem Hintergrund vereinbarten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder folgende fünf Öffnungsschritte:

Öffnungsschritt 1 – Schulen, Kitas, Friseure
Der erste Schritt ist bereits zum 1. März erfolgt.

  • Öffnungen im Bereich der Schule und der Kinderbetreuung
  • Friseurbetriebe haben bundesweit unter Hygieneauflagen geöffnet
  • Es gelten weitere einzelne Öffnungen in den Ländern

Öffnungsschritt 2 – Buchhandlungen und körpernahe Dienstleistungen
Dieser Schritt ist ab dem 8. März vorgesehen.

  • Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können unter Hygieneauflagen und einer Begrenzung der Anzahl von Kunden wieder öffnen
  • Öffnungen für körpernahe Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten
  • Für Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann (etwa Kosmetik oder Rasur), sind ein tagesaktueller negativer Covid-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung

Öffnungsschritt 3 – Einzelhandel, Museen, Außensport
Ein dritter Öffnungsschritt ist in den Ländern ab dem 8. März abhängig vom Infektionsgeschehen möglich.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Öffnung des Einzelhandels unter Begrenzung der Kundenanzahl
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
  • kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Einzelhandel kann mit Terminshopping-Angeboten öffnen: eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche mit Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum
  • Museen, Galerien, zoologische/botanische Gärten und Gedenkstätten mit Terminbuchung
  • Individualsport zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren – im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen

Öffnungsschritt 4 – Außengastronomie, Theater, Sport
Der vierte Öffnungsschritt ist abhängig vom Infektionsgeschehen und kann erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Öffnung der Außengastronomie
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest erforderlich
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest

Öffnungsschritt 5 -Freizeitveranstaltungen, Einzelhandel, Sport
Dieser Schritt kann – wieder in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Freien
  • Kontaktsport in Innenräumen

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Einzelhandel mit Begrenzung des Kundenzulaufs
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Covid-19-Test)

Bei den Schritten drei bis fünf ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

Über die Perspektiven für weitere Bereiche wie Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wollen Bund und Länder bei ihrer nächsten Sitzung (voraussichtlich am 24. März) beraten.