Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen können weiterhin eigene Verpackungssteuern auf Einwegverpackungen einführen. Der Landtag NRW lehnte am 8. Mai einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion ab. Die Entscheidung betrifft insbesondere Gastronomie, Take-away-Anbieter und Systemgastronomie.
Nach Angaben der Initiative Verpackungswende sollen kommunale Verpackungssteuern dazu beitragen, Einwegmüll im öffentlichen Raum zu reduzieren und Mehrwegsysteme zu stärken. Die Initiative ist ein Zusammenschluss aus Umweltorganisationen, Verbänden und Unternehmen der Mehrwegwirtschaft, darunter die Deutsche Umwelthilfe, WWF Deutschland sowie die Mehrweg-Anbieter Recup und Vytal.
Streit um Belastungen für Gastronomie und Handel
Die Initiative Verpackungswende verweist auf die kommunale Selbstverwaltung und warnt davor, kommunale Handlungsspielräume in der Abfallpolitik einzuschränken. Unterstützung erhält diese Position durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2025, das die Tübinger Verpackungssteuer bestätigt hatte. Die Regelung gilt nach Angaben der DUH bundesweit als wichtiges Beispiel für kommunale Einwegabgaben.
Kritik kommt dagegen vom Bundesverband der Systemgastronomie (BdS). Der Verband sieht in kommunalen Verpackungssteuern zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastungen für Unternehmen und Verbraucher. Gemeinsam mit Vertretern aus Handel, Handwerk und der IHK Köln hatte der BdS den FDP-Gesetzentwurf unterstützt.
Nach Auffassung des Verbandes führen unterschiedliche kommunale Regelungen zu zusätzlichem organisatorischem Aufwand und Rechtsunsicherheit. Zudem würden Außer-Haus-Angebote in betroffenen Kommunen teurer. Einen nachweisbaren Lenkungseffekt oder eine deutliche Steigerung der Mehrwegquote erkennt der Verband nach eigenen Angaben bislang nicht.
Kristina Harrer-Kouliev, Leiterin der Rechtsabteilung des BdS, erklärte laut Mitteilung, zusätzliche kommunale Verpackungssteuern würden vor allem neue Bürokratie schaffen und Unternehmen sowie Verbraucher zusätzlich belasten.
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