Online-Hygieneschulung für die Gastronomie

Online Hygieneschilung - Symbolbild: Oleksandra Klestova / iStock / Getty Images
Die Online-Schulung „Hygiene – das Wichtigste im Überblick“ behandelt Lebensmittelhygiene und die Wiederholungsbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Foto: © Oleksandra Klestova / iStock / Getty Images
Redaktion 11.08.2026 AKTUELLES  |  News

Die Online-Schulung „Hygiene – das Wichtigste im Überblick“ vermittelt am 30. September 2026 Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene und behandelt die Wiederholungsbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Themen sind unter anderem der hygienische Umgang mit Lebensmitteln sowie Reinigung und Desinfektion.

Im Mittelpunkt stehen die Hygieneschulung nach § 4 LMHV in Verbindung mit Anlage 1 sowie DIN105141 und die wiederkehrende Belehrung gemäß § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz. Behandelt werden zudem Hygiene-Schulungen nach EU-VO 852/2004 sowie nationaler Hygiene-VO.

Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz

Zu den Inhalten gehören Eigenschaften und Zusammensetzung von Lebensmitteln, hygienische Anforderungen an Herstellung und Verarbeitung, Lebensmittelrecht, Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung. Weitere Themen sind betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit, Havarieplan und Krisenmanagement, Kühlung und Lagerung, der Umgang mit Lebensmittelabfällen sowie Reinigung und Desinfektion.

Die Wiederholungsbelehrung behandelt Gefahren im Betrieb, Krankheiten und deren Übertragung durch Lebensmittel, Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten. Der Arbeitgeber kann die Durchführung der Belehrung delegieren, bleibt jedoch für deren ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.

Nach erfolgter Teilnahme erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat und einen Sachkundenachweis über die erlangten Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene, unter anderem zur Vorlage bei Betriebsbegehungen. Die Online-Schulung ersetzt nicht die Erstbelehrung zum Infektionsschutzgesetz.

Termin: Mittwoch, 30. September 2026, 13:30 bis 17:30 Uhr
Format: Online

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Quelle: www.dehoga-hessen.de