Reformpaket beschlossen: Das ändert sich für das Gastgewerbe

Servicekraft im Restaurant
Das Reformpaket der Bundesregierung sieht mehrere Maßnahmen vor, die Gastronomie, Hotellerie und Bäckereien unmittelbar betreffen. Foto: © standret/iStock/Getty Images
Redaktion 02.07.2026 AKTUELLES  |  News

Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 ein Reformpaket beschlossen. Für Gastronomie, Hotellerie und Bäckereien sieht es unter anderem Änderungen bei Minijobs, Krankschreibungen und dem Bürokratieabbau vor.

Das Reformpaket umfasst insgesamt 34 Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung. Mehrere Vorhaben betreffen das Gastgewerbe unmittelbar und müssen nun im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden.

Änderungen bei Minijobs und Arbeitsrecht

Geplant ist, Minijobs als eigenständige Beschäftigungsform zu erhalten. Gleichzeitig soll der Pauschalsteuersatz für Arbeitgeber von zwei auf fünf Prozent steigen.

Außerdem sollen sachgrundlose Befristungen für bis Ende 2030 eingestellte Beschäftigte künftig bis zu 48 Monate möglich sein und bis zu sechsmal verlängert werden können.

Eine konkrete Neuregelung der gesetzlichen Wochenarbeitszeit enthält das Reformpaket bislang nicht. Nach Angaben der Bundesregierung soll das Thema im Laufe des Sommers weiter beraten werden.

Krankschreibung und Bürokratieabbau

Künftig soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend sein. Zudem ist vorgesehen, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen.

Beim Bürokratieabbau plant die Bundesregierung, Berichtspflichten zu reduzieren und Dokumentationspflichten zu überprüfen. Innerhalb eines Jahres soll mindestens jede vierte nicht zwingend erforderliche Dokumentationspflicht entfallen. Darüber hinaus sind Vereinfachungen im Steuerverfahren sowie eine vorausgefüllte digitale Steuererklärung vorgesehen.

Weitere Maßnahmen

Vorgesehen ist außerdem, tarifvertraglich vereinbarte Sonn- und Feiertagszuschläge bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro steuerfrei zu stellen. Für Bäckereien und Konditoreien sind zudem längere Öffnungsmöglichkeiten an Sonntagen geplant.

Änderungen bei Minijobs und Arbeitsrecht

Geplant ist, Minijobs als eigenständige Beschäftigungsform zu erhalten. Gleichzeitig soll der Pauschalsteuersatz für Arbeitgeber von zwei auf fünf Prozent steigen.

Außerdem sollen sachgrundlose Befristungen für bis Ende 2030 eingestellte Beschäftigte künftig bis zu 48 Monate möglich sein und bis zu sechsmal verlängert werden können.

Eine konkrete Neuregelung der gesetzlichen Wochenarbeitszeit enthält das Reformpaket bislang nicht. Nach Angaben der Bundesregierung soll das Thema im Laufe des Sommers weiter beraten werden.

Quelle: www.bundesregierung.de