Schulverpflegung: EIPRO setzt auf Ei und Ei-Alternativen

Schlemmer-Rührei von EIPRO
Eiprodukte wie Rührei lassen sich in unterschiedliche Speisepläne der Schulverpflegung integrieren. Foto: © EIPRO
Redaktion 31.08.2026 AKTUELLES  |  News

89 Prozent der befragten Eltern halten ein gesundes, aber vor allem eiweißreiches Schulessen für wichtig. EIPRO zeigt passende Einsatzmöglichkeiten für die Schulverpflegung.

Zum Start des neuen Schuljahres stehen Caterer und Eigenbetriebe vor der Aufgabe, Speisepläne zu gestalten, die möglichst viele Schulkinder erreichen. EIPRO setzt dabei auf Eiprodukte sowie pflanzliche Ei-Alternativen für unterschiedliche Gerichte.

Eiprodukte für die Schulverpflegung

Eine Anfang 2026 durchgeführte Befragung von Eltern schulpflichtiger Kinder durch das Meinungsinstitut Civey im Auftrag der Deutschen Geflügelwirtschaft zeigt: 89 Prozent der befragten Eltern halten ein gesundes, aber vor allem eiweißreiches Schulessen für wichtig.

EIPRO verweist in diesem Zusammenhang auf sein Sortiment für die Gemeinschaftsverpflegung. Die Eifix Range umfasst unter anderem Vollei für Aufläufe und zum Backen sowie Schlemmer Rührei für die Zubereitung in Pfanne oder Kombidämpfer. Hinzu kommen frische, flüssige Teige für Waffeln, Pancakes und Kaiserschmarrn.

Mit PEGGYS bietet das Unternehmen außerdem pasteurisierte Schaleneier an. Diese sind innen flüssig und können beispielsweise als Spiegelei zu Süßkartoffelstampf sowie gekocht für Eierragout oder Salate eingesetzt werden.

noegg als Ei-Alternative

Für fleischlose Speisepläne führt EIPRO die flüssige Ei-Alternative noegg auf Basis von Ackerbohnenprotein im Sortiment. Das Produkt ist laut Unternehmen mit einer neuen, verbesserten Rezeptur erhältlich und eignet sich zum Backen und Kochen sowie für den direkten Verzehr. Als mögliche Anwendungen nennt EIPRO unter anderem Muffins, Carbonara und Sauce Hollandaise.

Ergänzt wird das Angebot durch eine fertig gegarte Tiefkühlvariante von noegg auf Kichererbsenbasis, die beispielsweise für Salate oder Wraps eingesetzt werden kann.

Quelle: www.eipro.de